FAQ's ERASMUS+ Outgoing
-
Allgemeine Fragen
Ein Erasmus+ Aufenthalt ist ab dem 3. Semester möglich. Für Studierende der Publizistik- und Kommunikationswissenschaft gelten zusätzlich die Voraussetzungen zu STEOP, ECTS und Notendurchschnitt.
Ein Erasmus+ Aufenthalt kann grundsätzlich für ein Semester oder ein ganzes Studienjahr absolviert werden.
Das Erasmus+ Programm ermöglicht pro Studienzyklus (Bachelor/Master/PhD) bis zu 12 Mobilitätsmonate für Studienaufenthalte und Praktika.
Pro Erasmus-Semester sollten grundsätzlich Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 30 ECTS absolviert werden.
Für den Erasmus+ Zuschuss müssen mindestens 3 anerkannte ECTS pro Aufenthaltsmonat nachgewiesen werden.
Ja. Das erforderliche Sprachniveau muss bereits zum Zeitpunkt der Bewerbung nachgewiesen werden.
Für alle nicht-deutschsprachigen Partneruniversitäten ist ein Sprachnachweis erforderlich. Das erforderliche Sprachniveau wird von der jeweiligen Gastuniversität vorgegeben und beträgt mindestens Niveau B1.
Recherchearbeiten können nach Absprache mit der Betreuungsperson durchgeführt werden. Für Diplom-, Masterarbeiten oder Dissertationen werden jedoch keine ECTS vergeben. Das BACH im Bachelorstudium muss an der Universität Wien absolviert werden.
-
Fragen zur Bewerbung
Für die Bewerbung werden folgende Unterlagen benötigt:
- Motivationsschreiben inklusive Studienprogramm
- aktuelles Sammelzeugnis
- Sprachnachweis(e)
- Lebenslauf
- Identitätsnachweis
Für jede Partneruniversität ist ein eigenes Motivationsschreiben erforderlich. Gegebenenfalls müssen auch mehrere Sprachnachweise eingereicht werden.
Nein. Wir empfehlen ausdrücklich, mehrere Präferenzen anzugeben, um die Chancen auf eine Nominierung zu erhöhen.
Die Auswahl erfolgt anhand folgender Kriterien:
- formale Voraussetzungen
- Studienleistung und Studienfortschritt
- Motivation
- sinnvolles Studienvorhaben
Die ausgewählten Studierenden werden in der Regel innerhalb der Woche nach Ende der Bewerbungsfrist über ihre Nominierung informiert.
Nach der Nominierung erfolgt die weitere Betreuung durch das International Office. Die Gastuniversität entscheidet anschließend über die endgültige Aufnahme.
Ja. Studierende können sich grundsätzlich in mehreren aufrechten Studienrichtungen für Erasmus+ bewerben.
Bei mehreren positiven Nominierungen muss anschließend eine Entscheidung für einen Studienplatz getroffen werden.
Bewerbungen über Erweiterungscurricula (ECs) sind nicht möglich.
-
Fragen zur Lehrveranstaltungsauswahl
Bitte informieren Sie sich direkt auf den Webseiten der jeweiligen Gastuniversitäten über das aktuelle Lehrveranstaltungsangebot.
Ja. Änderungen des Kursprogramms können über das Versioning in Mobility Online durchgeführt werden und müssen rechtzeitig bekanntgegeben werden.
Zusätzlich können auch Lehrveranstaltungen für Zweitstudien oder Erweiterungscurricula besucht werden. Lehrveranstaltungen anderer Studienrichtungen müssen jedoch mit der jeweiligen SPL abgestimmt werden.
-
Fragen zur Anerkennung
Für die Anerkennung müssen das Transcript of Records sowie der Antrag auf Anerkennung aus Mobility Online eingereicht werden.
Die Notenumrechnung erfolgt im Rahmen der Anerkennung nach den studienrechtlichen Richtlinien der Universität Wien.
Für den Erasmus+ Zuschuss müssen mindestens 3 anerkannte ECTS pro Aufenthaltsmonat nachgewiesen werden. Wird diese Mindestanforderung nicht erfüllt, kann der OeAD den Zuschuss zurückfordern.
Nach erfolgter Anerkennung müssen sowohl das Transcript of Records als auch der Anerkennungsbescheid in Mobility Online hochgeladen werden.