Erasmus+
Mobilität im Bildungsbereich
Institut für Publizistik- und Kommunikationswissenschaft
Bitte beachten
Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen zum Erasmus+ Programm der Studienrichtung Publizistik- und Kommunikationswissenschaft. Lesen Sie die Informationen aufmerksam. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unser Team.
Bitte lesen sie auch die Informationsblätter und Checklisten des Büros für Internationale Beziehungen sorgfältig durch. Diese Dokumente enthalten wichtige allgemeine (nicht studienrichtungsspezifische) Informationen.
Neben Erasmus+ gibt es noch andere Möglichkeiten, einen Auslandsaufenthalt (z.B.: für Forschung/Recherche) anzutreten. Infos finden Sie hier.
Das Büro für Internationale Beziehungen bietet regelmäßig die Info-Veranstaltung "Studium und Praktikum im Ausland" an. Die Termine finden Sie hier (unter Events).
Infos Outgoing
Das ERASMUS-Programm richtet sich an ordentliche Studierende der Universität Wien, die sich zum Zeitpunkt des Antritts frühestens im 3. Semester der relevanten Studienrichtung befinden. In unserer Studienrichtung gelten darüber hinaus folgende Voraussetzungen:
- STEOP, 2tes Semester und 50 ETCS erfolgreich abgeschlossen (BA), in jedem Fall muss ein Semester Publizistik abgeschlossen sein (BA oder MA)
- Notendurchschnitt von 2,2 oder besser (gewichtet für Publizistik)
- Sprachnachweis
In Sachen Auslandsstudium ist die erste Anlaufstelle am Institut für Publizistik- und Kommunikationswissenschaft die Mobilitätsassistenz Mizgin Mohammed. Sie unterstützt der ERASMUS-Koordinator Univ.-Prof. Florian Arendt, PhD und hilft bei Fragen rund um Erasmus+ gerne weiter.
Schreiben Sie einfach eine E-Mail an erasmus.pkw(at)univie.ac.at oder kommen Sie nur nach Voranmeldung per E-Mail in die Sprechstunde (Dienstag, 10:00–12:00 Uhr) vorbei.
Weitere Möglichkeiten, sich zu informieren:
- Lesen Sie die offiziellen Step-by-Step Informationen des zentralen International Office der Universität Wien.
- Besuchen Sie die regelmäßig stattfindenden Informationsveranstaltungen "Studieren im Ausland".
- Bei Fragen zur finanziellen Abwicklung Ihres Stipendiums (z. B. Auszahlung der Raten) wenden Sie sich bitte direkt an das International Office unter erasmus.stipendien(at)univie.ac.at.
Anschließend freuen wir uns auf Ihre auf diesem Wissen aufbauenden Fragen.
Studierenden der Publizistik- und Kommunikationswissenschaft stehen derzeit Erasmus+ Plätze an rund 30 Partneruniversitäten in 16 Ländern zur Verfügung.
Ein Erasmus+ Aufenthalt ist nur über eine vollständig inskribierte Studienrichtung möglich.
Bewerbungen über Erweiterungscurricula (ECs) sind nicht möglich.
Informationen zu verfügbaren Studienplätzen, Unterrichtssprachen und Voraussetzungen finden Sie in Mobility Online
Bewerbungsfristen:
Hauptvergabephase
Bewerbungsfrist: 15. Jänner – 05. März 2026
In der Hauptvergabephase werden Plätze für das Wintersemester 2026/27, das Sommersemester 2027 sowie Jahresplätze vergeben.
Restplatzvergabe
Bewerbungsfrist: 15. September – 05. Oktober 2026
Im Rahmen der Restplatzvergabe werden verbleibende Plätze für das Sommersemester 2027 vergeben. Bitte beachten Sie, dass Restplätze in der Regel ohne Erasmus+ Zuschuss vergeben werden.
Die verfügbaren Plätze können jeweils ab Mitte Jänner bzw. Mitte September über Mobility Online eingesehen werden.
Weitere Informationen zu Fristen und Bewerbung finden Sie beim International Office.
Bewerbungsprozedere:
Die Bewerbung für einen Erasmus+ Studienaufenthalt erfolgt online über das Portal Mobility Online.
Dort legen Sie Ihre Bewerbung an und laden alle erforderlichen Unterlagen hoch.
Nach Ablauf der Bewerbungsfrist können Dokumente nicht mehr verändert oder ergänzt werden.
Das Institut für Publizistik- und Kommunikationswissenschaft betreut Studierende in der ersten Phase des Bewerbungsprozesses.
Nach Prüfung der Unterlagen erfolgt die Nominierung für eine Partneruniversität. Die weitere Betreuung übernimmt anschließend das Büro für Internationale Beziehungen.
Detaillierte Informationen zum gesamten Ablauf finden Sie dirkt beim Büro für Internationale Beziehungen.
Bewerbungsunterlagen:
Für die Bewerbung werden folgende Unterlagen benötigt:
- Motivationsschreiben inkl. Vorschlag eines Studienprogrammes für die Dauer des Aufenthaltes
- aktuelles Sammelzeugnis (Nachweise über "positiv absolvierte Prüfungen" werden nicht akzeptiert)
- Sprachnachweis(e)
- CV (Lebenslauf)
- Identitätsnachweis (Pass, Personalausweis, Führerschein)
Um die Chancen auf eine Nominierung zu erhöhen, empfehlen wir, mehrere Präferenzen anzugeben. Bewerbungen ausschließlich für eine Universität können insbesondere bei stark nachgefragten Plätzen zu einer Absage führen.
Für jede Partneruniversität ist ein eigenes Motivationsschreiben erforderlich.
Es können bis zu drei Präferenzen angegeben werden.
Die Unterlagen sind wahlweise in deutscher oder englischer Sprache zu verfassen.
Unvollständige oder zu spät abgesendete Unterlagen, sowie per Email eingereichte Unterlagen werden nicht akzeptiert.
Auswahlkriterien:
- Formale Voraussetzungen sind erfüllt
- Studienleistung und -fortschritt sind angemessen
- Inhalt und Argumentation Ihrer Motivation im Bewerbungsschreiben
- Sinnvolles Studienvorhaben
Wir behalten uns das Recht vor, in unserem Bemühen allen Studierenden einen Aufenthalt ermöglichen zu können, Studierende mit einem weiteren Studienfortschritt zu bevorzugen, da diese unter Umständen im Folgejahr keine Möglichkeit mehr für ein Auslandssemester haben.
Nach Ablauf der Bewerbungsfrist werden die eingereichten Unterlagen vom Mobility-Koordinator geprüft.
Die Auswahl erfolgt anhand der formalen Voraussetzungen, des Studienfortschritts sowie der Motivation und des geplanten Studienvorhabens.
Die ausgewählten Studierenden werden in der Regel innerhalb der Woche nach Ende der Bewerbungsfrist über ihre Nominierung informiert.
Anschließend erfolgt die weitere Betreuung durch das Büro für Internationale Beziehungen.
Dort erhalten Studierende Informationen zu den weiteren Unterlagen und Fristen der jeweiligen Gastuniversität.
Bitte beachten Sie, dass sich die Bearbeitung und Rückmeldung in einzelnen Fällen verzögern kann.
Learning Agreement:
Das Learning Agreement legt fest, welche Lehrveranstaltungen Sie an Ihrer Gastuniversität absolvieren und wie diese an der Universität Wien anerkannt werden.
Nach Ihrer Nominierung erstellen Sie das Learning Agreement direkt in Mobility Online.
Bitte informieren Sie sich rechtzeitig über das Lehrangebot Ihrer Gastuniversität und vergleichen Sie den dortigen Studienplan mit unserem Curriculum.
Bei Fragen oder Unklarheiten wenden Sie sich bitte an den Mobility-Koordinator oder die SPL.
Das ausgefüllte Learning Agreement wird nach der Nominierung von der Studienprogrammleitung unterzeichnet.
Bitte informieren Sie sich außerdem über die Fristen und Vorgaben Ihrer Gastuniversität. Sie sind selbst dafür verantwortlich, dass das Learning Agreement rechtzeitig an der Gastuniversität eingereicht wird. Falls keine automatische Anforderung erfolgt, holen Sie die Unterschrift der Gastuniversität selbstständig ein.
Weitere Informationen zum Learning Agreement erhalten Sie hier.
Pro Erasmus-Semester sollten grundsätzlich Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 30 ECTS absolviert werden.
Für den Erasmus-Zuschuss müssen mindestens 3 anerkannte ECTS pro Monat nachgewiesen werden. Wird diese Mindestanforderung nicht erfüllt, kann der OeAD den Zuschuss zurückfordern.
Zusätzlich können auch Lehrveranstaltungen für Zweitstudien oder Erweiterungscurricula (ECs) besucht werden.
Lehrveranstaltungen anderer Studienrichtungen müssen jedoch mit der jeweiligen SPL abgestimmt werden.
Bitte informieren Sie sich rechtzeitig über das Lehrangebot Ihrer Gastuniversität. Manche Universitäten bieten spezielle Lehrveranstaltungen für Incoming-Studierende an.
Für Diplom-, Masterarbeiten oder Dissertationen werden keine ECTS vergeben. Recherchearbeiten können jedoch nach Absprache mit der Betreuungsperson durchgeführt werden.
Das BACH im Bachelorstudium muss jedenfalls an der Universität Wien absolviert werden und kann nicht anerkannt werden.
Studierende im Erasmus+ Programm sind während des Auslandsaufenthalts grundsätzlich von Studiengebühren an der Gastuniversität befreit.
Der ÖH-Beitrag sowie gegebenenfalls anfallende Studiengebühren an der Universität Wien müssen jedoch weiterhin fristgerecht bezahlt werden.
Das Erasmus+ Stipendium dient als Zuschuss zu den zusätzlichen Kosten während des Auslandsaufenthalts und stellt keine Vollfinanzierung dar.
Für den Erhalt des Erasmus+ Zuschusses müssen mindestens 3 anerkannte ECTS pro Aufenthaltsmonat nachgewiesen werden. Relevant ist hierbei die Anzahl der an der Universität Wien anerkannten ECTS, nicht die Anzahl der an der Gastuniversität absolvierten ECTS.
Die Höhe der Förderung richtet sich nach dem Zielland und den verfügbaren Budgetmitteln des jeweiligen Studienjahres.
Zusätzliche Informationen zu Förderhöhe, Zuschüssen und möglichen Top-Ups finden Sie beim International Office.
Für alle nicht-deutschsprachigen Partneruniversitäten ist bei der Bewerbung ein Sprachnachweis erforderlich.
Das erforderliche Sprachniveau wird von der jeweiligen Gastuniversität vorgegeben und beträgt mindestens Niveau B1.
Update ab 2026/27
Englischkenntnisse bis Niveau B2 gelten für Studierende der Universität Wien grundsätzlich als erfüllt. Ein zusätzlicher Englischnachweis ist daher erst ab Niveau C1 erforderlich.
Sprachnachweise sind nun fünf Jahre gültig.
Schulische Abschlusszeugnisse mit ausgewiesenem Sprachniveau können als Sprachnachweis anerkannt werden.
Abschlusszeugnisse aus dem Zielland können ebenfalls als Nachweis der jeweiligen Sprache gelten.
Ein abgeschlossenes Philologie- oder Translationswissenschaftsstudium gilt als Nachweis der jeweiligen Sprache.
Bitte beachten Sie, dass Gastuniversitäten zusätzliche Anforderungen an Sprachnachweise stellen können (z. B. TOEFL oder IELTS). Informieren Sie sich daher unbedingt direkt bei Ihrer gewünschten Gastuniversität.
Für Partneruniversitäten in Portugal, Spanien, Italien, Frankreich sowie französischsprachige Universitäten in Belgien und der Schweiz ist jedenfalls ein Nachweis der jeweiligen Landessprache erforderlich.
Bei Bewerbungen für mehrere verschiedensprachige Länder können mehrere Sprachnachweise erforderlich sein.
Weitere Informationen zum Sprachnachweis finden Sie hier.
Änderungen im Learning Agreement
Änderungen des Kursprogramms während des Aufenthalts müssen der Studienprogrammleitung rechtzeitig bekanntgegeben werden, um die spätere Anerkennung sicherzustellen.
Anpassungen des Learning Agreements können über das Versioning in Mobility Online durchgeführt werden. Dies ist bis spätestens fünf Wochen nach Aufenthaltsbeginn möglich.
Bitte informieren Sie sich zusätzlich über das Änderungsprozedere Ihrer Gastuniversität.
Das von der SPL und der Gastuniversität unterzeichnete „Learning Agreement During the Mobility“ ist anschließend in Mobility Online hochzuladen.
Für die Anerkennung tragen Sie die absolvierten Lehrveranstaltungen entsprechend Ihres „Transcript of Records“ in Mobility Online ein.
Anschließend senden Sie bitte:
- das Transcript of Records
- sowie den Antrag auf Anerkennung aus Mobility Online
per E-Mail an Ruth Libiseller (Studienservicestelle B).
Nach Bearbeitung erhalten Sie den Anerkennungsbescheid, der anschließend ebenfalls in Mobility Online hochzuladen ist.
Grundsätzlich gibt es keine fixe Deadline für die Anerkennung. Eine verspätete Anerkennung kann jedoch im Folgesemester zu Problemen bei der Lehrveranstaltungsanmeldung oder beim Studienabschluss führen.
Die erforderlichen Unterlagen müssen spätestens zwei Monate nach Ende des Erasmus+-Aufenthalts hochgeladen werden. Für Aufenthalte mit Ende im Juni oder später gilt der 15. November als Frist.
Sollten Sie kein Transcript of Records erhalten haben, wenden Sie sich bitte an Mizgin Mohammed . In manchen Fällen werden die Zeugnisse direkt an das Institut geschickt.
Erfahrungsbericht:
Nach dem Erasmus-Aufenthalt wird um die Abgabe eines kurzen Erfahrungsberichts gebeten.
Der Bericht soll zukünftigen Studierenden bei der Planung und Vorbereitung ihres Auslandsaufenthalts helfen und persönliche Erfahrungen aus dem Studium und Alltag an der Gastuniversität weitergeben.
Der Erfahrungsbericht kann beispielsweise Informationen zur Kurswahl, Unterkunft, Organisation vor Ort oder zum studentischen Leben enthalten.
Persönliche Tipps und Empfehlungen für zukünftige Erasmus-Studierende sind besonders willkommen.
Infos Incoming
Bitte beachten Sie bei Ihrer Kurswahl, dass Kurse aus dem Master "550 Communication Science" nicht belegt werden dürfen. Sie können sich zwar technisch gesehen für Kurse dieses Programmes registrieren, aber ein Abschluss ist Aufgrund der Prüfungsstruktur nicht möglich. Wir können hier auch keine Ausnahmen machen.
Bitte melden Sie sich NICHT für Kurse dieses Programmes an!
Fachkoordinatorin und Studienassistentin :
Bitte wenden Sie sich bei Fragen zuerst an Ihre ERASMUS+ Studienassistentin Mizgin Mohammed.
Sie unterstützt der ERASMUS-Koordinator Florian Arendt und hilft Ihnen gerne weiter.
Wir unterstützen Sie in fachspezifischen Fragen (Lehrveranstaltungen, Learning Agreement, Anmeldung zu Lehrveranstaltungen).
Schreiben Sie einfach eine E‑Mail an erasmus.pkw(at)univie.ac.at oder vereinbaren Sie eine Sprechstunde (während der Vorlesungszeit Dienstag 10:00–12:00 Uhr, nur mit Voranmeldung).
Büro für Internationale Beziehungen :
Für allgemeine Informationen zu Ihrem Erasmus+ Aufenthalt besuchen Sie bitte die Website des Büros für Internationale Beziehungen.
Das International Office erhält Ihre Nominierung von Ihrer Heimuniversität und sendet Ihnen den Letter of Acceptance.
Es beantwortet Fragen zu Zulassung und Studierendenausweis sowie zu Unterkunft und Leben in Wien.
Vorlesungsverzeichnis
Das Lehrangebot unserer Studienrichtung finden Sie in im Vorlesungsverzeichnis (u:find) (unter Studienprogrammleitung 22). Dort finden Sie auch alle Details wie Unterrichtssprache, Beginnzeiten, Anzahl der ECTS etc. direkt bei der jeweiligen Lehrveranstaltung angeführt.
Bitte beachten und respektieren Sie, dass das Masterstudium "Communication Science" (550) nicht Teil unseres Kursprogammmes, und eine Teilnahme an den Lehrveranstaltungen nicht möglich ist.
Sollten Sie zusätzliche Informationan zu einer Lehrveranstaltung benötigen, kontaktieren Sie bitte direkt die Lehrveranstaltungsleitung.
Das Vorlesungsverzeichnis für das kommende Semester ist ab 1. Juli bzw. 15. Jänner verfügbar. Sollten Sie z.B. für das Learning Agreement bereits davor einen Überblick benötigen, ziehen Sie als Orientierung bitte das Vorlesungsverzeichnis des Winter- bzw. Sommersemesters des Vorjahres heran. Unsere Kurse wiederholen sich großteils im Jahresrythmus. Bitte beachten Sie darum, dass nicht alle Lehrveranstaltungen in jedem Semester angeboten werden. Unsere Lehrveranstaltungen finden in der Regel in den Semiarräumen unseres Institutsgebäudes (Währingerstrasse 29) statt.
Sprachliche Voraussetzungen und Lehrveranstaltungen in englischer Sprache
Für das Studium in unserer Studienrichtung sind Deutschkenntnisse auf dem Niveau B2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen notwendig. Es ist kein offizieller Sprachnachweis über dieses Niveau erforderlich, Ihre Heimuniversität muss in Ihrer Online-Nominierung jedoch bestätigen, dass Sie bei Studienbeginn das in unserer Studienrichtung verlangte Sprachniveau beherrschen.
Austauschstudierende, die ausreichend englischsprachige Lehrveranstaltungen in unserer Studienrichtung finden, können prinzipiell auch ohne Deutschkenntnisse bei uns studieren. Bitte beachten Sie aber, dass wir sehr wenige Kurse in englischer Sprache anbieten und vor allem für Bachelorstudierende Deutschkenntnisse dringendst benötigt werden um die erforderliche Anzahl an ECTS sammeln zu können! Zusätzlich empfiehlt es sich, für ein Leben in Wien zumindest über grundlegende Deutschkenntnisse zu verfügen.
Die Lehrveranstaltungen in englischer Sprache aus unserer Studienrichtung finden Sie in U:FIND, indem Sie folgenden Befehl eingeben (ohne eckige Klammern, mit Leerzeichen):
- Lehrveranstaltungen im Wintersemester: lang:en SPL 22 [Jahr]W
- Lehrveranstaltungen im Sommersemeser: lang:en SPL 22 [Jahr]S
Sprachkurse, die vom Sprachenzentrum angeboten werden, sind keine Lehrveranstaltungen und scheinen nicht im Sammelzeugnis auf. Ein Eintrag im Sammelzeugnis ist aus technischen Gründen auch nicht möglich. Sie können gerne Sprachkurse besuchen und erhalten auch ein eigenes Zeugnis auf demECTS ausgeweisen sind, aber bitte klären Sie vorab ob eine Anrechnung bei Ihrer Heimatuniversität möglich ist!
ECTS und Lehrveranstaltungstypen
Ihre Heimatuniversität gibt vor, wieviele Lehrveranstaltungen bzw ECTS Sie an der Universität Wien absolvieren sollen.
An der Universität Wien wird zwischen verschiedenen Kurstypen unterschieden:
- Vorlesungen (VO) und Vorlesungen mit Konversatorium (VK) sind sogenannte nicht-prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen. Hier besteht keine Anwesenheitspflicht. Der Leistungsnachweis wird am Ende des Semesters in der Regel durch eine schriftliche oder mündliche Prüfung erbracht.
- Übungen (UE), Proseminare (PS) und Seminare (SE) sind prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen, bei denen Anwesenheitspflicht besteht. Der Leistungsnachweis erfolgt über regelmäßige Mitarbeit (zB Wortmeldungen und die Abgabe von schriftlichen Übungsarbeiten), Referate bzw Zwischentests, das Verfassen einer wissenschaftlichen Arbeit bzw schriftliche und/oder mündliche Abschlusstests.
Bitte beachten Sie, dass bei einer VU (Vorlesung und Übung) sowohl die Vorlesung als auch das Tutorium positiv abgeschlossen werden müssen um eine Note zu erhalten!
Genauere Informationen zu den Anforderungen bei einzelnen Kursen finden Sie jeweils in U:FIND (Detailansicht).
Die Leistungsbeurteilung erfolgt an Hand einer fünfstufigen Notenskala von 1 (sehr gut) bis 5 (nicht genügend). 1-4 bedeutet hierbei, dass die Lehrveranstaltung positiv abgeschlossen wurde.
Die benötigten akademischen Vorkenntnisse und ggfs die sprachliche Eignung sind bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen im Vorfeld mit dem Kursleiter abzuklären.
Wenn Sie von Ihrer Heimatuniversität für unsere Studienrichtung nominiert wurden, haben Sie prinzipiell die Möglichkeit, jede Lehrveranstaltung aus unserer Studienrichtung zu absolvieren, die Ihrem Studienzyklus (BA, MA, PhD) entspricht, oder darunter liegt. Hiervon ausgenommen ist das Masterstudium "Communication Science" (550).
Auf Grund der hohen Studierendenzahlen in unserer Studienrichtung können vor Semesterbeginn keine Plätze in Übungen (UE) oder Seminaren (SE) garantiert werden, da die Plätze von unserem Anmeldesystem automatisch unter den Interessenten vergeben werden. In der Regel ist es aber kein Problem einen Platz zu erhalten, wenn man die sprachlichen und akademischen Voraussetzungen erfüllt.
Sollten Sie in Ihrer Kurswahl unsicher sein, empfehlen wir Ihnen, in erster Linie Vorlesungen zu belegen. Da es hier keine Anwesenheitspflicht gibt, können Sie jederzeit einsteigen oder wechseln. Zusätzlich ist der Abeitsaufwand nicht so hoch.
Fachfremde Mitbelegung
Austauschstudierende, die nicht für unsere Studienrichtung nominiert wurden und trotzdem gerne Lehrveranstaltungen bei uns belegen wollen, können gerne das Angebot unserer ECs nutzen:
Eine Abklärung mit unserem Fachkoordinator ist hierfür nicht notwendig. Daher ist eine Kontaktaufnahme in diesem Fall nur notwendig, wenn Sie eine Unterschrift auf Ihrem Learning Agreement benötigen (Fachkoordinator). Die fachfremde Teilnahme an anderen Lehrveranstaltungen ist nicht möglich.
Studierende, die für Publizistik- und Kommunikationswissenschaft nominiert wurden, können von uns aus gerne auch Lehrveranstalungen aus anderen Fächern besuchen, müssen dies aber selbst mit den betroffenen Sudienrichtungen abklären! Mehr Information dazu finden Sie hier.
Wir bitten Sie, Ihr Learning Agreement rechtzeitig vor der Kursanmeldung zu erstellen. Eine Deadline gibt es hierfür nicht. Sollten Sie für Ihre Heimatuniversität früher eine Unterschrift benötigen, können Sie uns das Agreement gerne jederzeit zukommen lassen. Das Agreement kann wie folgt übermittelt werden:
- Per Post: Mizgin Mohammed, Währinger Straße 29, 1090 Wien
- Per Email: erasmus.pkw(at)univie.ac.at
- Erasmus Dashboard (bitte Einladungslink verschicken an erasmus.pkw(at)univie.ac.at)
- Mobility Online
Bitte beachten Sie, dass unser Fachkoordinator nur Lehrveranstaltungen unserer Studienrichtung (Kursnummern 22XXXX) bestätigen kann. Für fachfremde Lehrveranstaltungen muss von jedem beteiligten Istitut eine Unterschrift eingeholt werden. Sollten Sie Lehrveranstaltungen aus anderen Studienrichtungen belegen wollen, informieren Sie sich bei der jeweiligen Studienrichtung, wie die fachfremde Mitbelegung dort gehandhabt wird.
Bestätigungen über die regelmäßige Teilnahme an einer Lehrveranstaltung können nur vom Lehrveranstaltungsleiter selbst ausgestellt werden.
Eine Bestätigung über die positive Absolvierung einer Lehrveranstaltung kann nicht ausgestellt werden! In diesen Fällen gilt das Sammelzeugnis als Bestätigung.
Sollten Sie spezielle Formulare von Ihrer Heimatuniversität haben, die zusätzlich unterschrieben werden müssen, legen Sie diese bitte unserem Büro für Internationale Beziehungen vor. Als Bestätiguung für das Datum der An- und Abmeldung an der Universität Wien gelten das Certificate of Arrival bzw das Certificate of Attendance, welche Sie ebenfalls im Büro für Internationale Beziehungen erhalten.
Die Bestätigung studienrelevanter Daten kann einige Tage Bearbeitung in Anspruch nehmen. Bitte bedenken Sie das!
Die Teilnahme an Sprachkursen am Sprachenzentrum und an Lehrveranstaltungen mit Österreich-Bezug wird nicht von unseren FachkoordinatorInnen, sondern vom Büro für Internationale Beziehungen bestätigt.
Anmeldefristen
Die Anmeldung zu Lehrveranstaltungen unserer Studienrichtung findet für das Wintersemester im September, für das Sommersemester im Februar statt. Die genauen Termine werden auf der Website der Studienprogrammleitung bekannt gegeben. Die Anmeldephase für Lehrveranstaltungen variiert an allen Instituten!
Während dieser Anmeldephasen besteht kein First-Come-First-Served-Prinzip. Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung in jedem Fall durchzuführen ist, auch wenn Sie den Kurs nur aus Interesse besuchen möchten und keine Note brauchen. Ohne Anmeldung ist eine Belegung nicht möglich.
Die Lehrveranstaltungsanmeldung erfolgt über U:SPACE. Für die Anmeldung müssen Sie noch nicht in Wien sein. Sie erhalten zeitgerecht per E-Mail Ihre Matrikelnummer und eine Erklärung, wie Sie Ihren u:account aktivieren können, um die Anmeldung vorzunehmen.
Kursanmeldung
Folgen Sie zur Kursanmeldung dem Anmeldelink im Vorlesungsverzeichnis. Sie finden diesen im Detailtext der jeweiligen Lehrveranstaltungen unter dem Punkt "An/Abmeldung". Dieser Link ist nur während der Anmeldephase aktiviert!
Bitte wählen Sie während der Anmeldung unter dem sogenannten "Studienplanpunkt" die Option ["Erasmus-Modul"].
Es kann sein, dass die Anmeldung bei Ihnen aus technischen Gründen nicht für alle Lehrveranstaltungen funktioniert. Darum ist dies sehr wichtig:
Schreiben Sie nach erfolgter Anmeldung eine email an Manuela Hochschwendner, die folgende Informationen vollständig enthält:
- Name und Matrikelnummer
- Liste aller Publizistik-Lehrveranstaltungen, die Sie besuchen wollen inkl.:
- Lehrveranstaltungsnummer (22XXXX)
- Nummer der Gruppe!
- Name des Kursleiters
- Sie haben sich bereits selbst für diesen Kurs registriert: ja/nein.
- Bestätigung des Kursleiters, dass Sie an prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen teilnehmen dürfen.
Seien Sie bitte geduldig. Ihre Anfrage wird fristgerecht bearbeitet werden. Fr. Hochschwendner prüft Ihre Kursliste und meldet sich innerhalb der nächsten Tage bei Ihnen.
In U:SPACE wird eine erfolgreiche Anmeldung zu einer Lehrveranstaltung dadurch angezeigt, dass Sie kurz nach Ende der Anmeldephase in den Status "angemeldet" vorfinden.
Der Status "vorgemerkt" kann während der Anmeldephase ignoriert werden.
Sollte nach Ende der Anmeldefrist ein anderer Status angezeigt werden, wenden Sie sich bitte an den Lehrveranstaltungsleiter oder Manuela Hochschwendner (technische Probleme), um die Angelegenheit zu klären.
Bei Lehrveranstaltungen mit Anwesenheitspflicht ist das Erscheinen in der ersten Kurseinheit zwingend erforderlich. Sollten Sie unentschuldigt fehlen, verlieren Sie unter Umständen Ihren Platz in der Lehrveranstaltung!
Sollten Sie sich im Zuge der Anmeldephase nicht an Fr. Hochschwendner gewendet, und die Anmeldung ausschließlich online vorgenommen haben, wird Ihr Status nach Ende der Anmeldephase automatisch auf "angemeldet" oder "Warteliste" umgestellt. Sollten Sie auf die "Warteliste" gesetzt worden sein, gehen Sie unbedingt in die erste Kurseinheit. Dort wird Ihnen mitgeteilt, ob Sie einen Platz in der Lehrveranstaltung bekommen können.
Sollten Sie sich nicht wie hier beschrieben wärend der Anmeldephase für Ihre Kurse angemeldet haben, wenden Sie sich bitte mit einer Liste Ihrer Kurse an . Sollte es in den Kursen Restplätze geben, werden Sie nachträglich noch angemeldet. Eine Liste mit freien Plätzen finden Sie nach Ende der Anmeldephase hier.
Weitere allgemeine Informationen zum Thema Lehrveranstaltungsanmeldung an der Universität Wien finden Sie beim Büro für Internationale Beziehungen.
Abmeldung
Sollten Sie an einer Lehrveranstaltung doch nicht teilnehmen wollen, melden Sie sich bitte ehestmöglich wieder über U:SPACE ab. So kann der Platz eventuell noch jemand anderem zugeteilt werden. Dies gilt auch, wenn Sie einen Kurs tauschen wollen! Wenn Sie während des Semesters entscheiden, nicht mehr an einer Lehrveranstaltung teilnehmen zu wollen, ist eine Abmeldung über U:SPACE bis 31. Oktober (Wintersemester) bzw 30. April (Sommersemester) möglich. Teilen Sie Ihre Abmeldung auch Ihrem/r LehrveranstaltungsleiterIn mit.
Ein Versäumnis der Abmeldung kann einen Eintrag der Lehrveranstaltung mit einer negativen Note im Sammelzeugnis zur Folge haben.
Um an einer Prüfung teilnehmen zu können, ist es notwendig, sich über U:SPACE für die jeweilige Prüfung anzumelden.
Die Prüfungsanmeldung erfolgt im Normalfall 1-3 Wochen vor der Prüfung. Eine Abmeldung ist bis spätestens 48 Stunden vor der Prüfung möglich! Eine nachträgliche An- oder Abmeldung ist nicht möglich!
Die Prüfungstermine werden im Normalfall spätestens bei der ersten Unterrichtseinheit nach Semesterbeginn bekanntgegeben. In der Regel finden Prüfungen spätestens zu Ende des Semesters oder bis zu einer Woche nach Semesterende statt.
Die konkreten Prüfungstermine werden im Vorlesungsverzeichnis u:find direkt bei der jeweiligen Lehrveranstaltung unter „Prüfungstermine“ veröffentlicht.
Sammelzeugnis/Teilnahmebestätigung
Prinzipiell werden alle Noten inkl. Angabe der ECTS innerhalb von einem Monat nach der Prüfung in U:SPACE veröffentlicht. Über U:SPACE können Sie sich Ihr Sammelzeugnis inkl. einer digitalen Signatur bis mindestens Ende April (Wintersemester) bzw. Ende November (Sommersemester) selbst auszudrucken (>Persönliches >Meine Dokumente).
Sollten Sie keine Note, sondern nur eine Teilnahmebestätigung ohne Angabe von ECTS benötigen, besprechen Sie diesen Wunsch bitte unbedingt gleich zu Beginn der Lehrveranstaltung am Anfang des Semesters mit dem/r zuständigen LehrveranstaltungsleiterIn.
Bestätigungen über positiv absolvierte Lehrveranstaltungen können nicht ausgestellt werden! Hierfür gilt ausnahmslos das Sammelzeugnis als Nachweis.
Erasmus Praktikum
Bei einem Erasmus-Praktikum handelt es sich um ein vom OEAD gefördertes Praktikum in einer Firma, Forschungseinrichtung oder sonstigen Organisation (außer bei Organen der Europäischen Union) in einem EU-Land. Diese Praktika werden nicht von der Universität Wien oder dem OEAD vermittelt! Wir können also leider für Incoming-Studierende keine Praktikumsplätze suchen oder zur Verfügung stellen.
Wenn Sie als ordentlicher Studierender der Universität Wien einen Praktikumsplatz gefunden haben (zB im Anschluss an Ihren Erasmus-Austausch), können Sie beim Büro für Internationale Beziehungen (International Office) eine Förderung beantragen. Anträge für eine solche Förderung sind laufend möglich!
Momentan werden keine Praktika angeboten.
Für eine Förderung im Rahmen von Erasmus+ muss die Studienrelevanz des Praktikums bestätigt werden. Hierfür wenden Sie sich bitte unter Vorlage einer Beschreibung des Praktikums an die Studienprogrammleiterin Petra Herczeg (Sprechstunde!).
Da im Publizistikstudium kein Pflichtpraktikum vorgesehen ist, kann eine Notwendigkeit des Praktikums für das Studium leider nicht bestätigt werden!
Ein Eintrag ins Diploma Supplement ist aber natürlich möglich! Dieser Eintrag wird in der StudienServiceStelle A beantragt. Dazu muss das Praktikum im Prüfungspass eingetragen werden (wenn Sie Ihren Studienabschluss einreichen). Bitte legen Sie alle vorhandenen Unterlagen - Learning Agreement, Zeugnisse (Kopie), Bestätigungen etc - bei.
Eine Anerkennung von ECTS (etwa als Freies Wahlfach) im Zuge des Praktikums ist nicht möglich.
FAQ's ERASMUS+ Outgoing
Allgemeine Fragen
Ein Erasmus+ Aufenthalt ist ab dem 3. Semester möglich. Für Studierende der Publizistik- und Kommunikationswissenschaft gelten zusätzlich die Voraussetzungen zu STEOP, ECTS und Notendurchschnitt.
Ein Erasmus+ Aufenthalt kann grundsätzlich für ein Semester oder ein ganzes Studienjahr absolviert werden.
Das Erasmus+ Programm ermöglicht pro Studienzyklus (Bachelor/Master/PhD) bis zu 12 Mobilitätsmonate für Studienaufenthalte und Praktika.
Pro Erasmus-Semester sollten grundsätzlich Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 30 ECTS absolviert werden.
Für den Erasmus+ Zuschuss müssen mindestens 3 anerkannte ECTS pro Aufenthaltsmonat nachgewiesen werden.
Ja. Das erforderliche Sprachniveau muss bereits zum Zeitpunkt der Bewerbung nachgewiesen werden.
Für alle nicht-deutschsprachigen Partneruniversitäten ist ein Sprachnachweis erforderlich. Das erforderliche Sprachniveau wird von der jeweiligen Gastuniversität vorgegeben und beträgt mindestens Niveau B1.
Recherchearbeiten können nach Absprache mit der Betreuungsperson durchgeführt werden. Für Diplom-, Masterarbeiten oder Dissertationen werden jedoch keine ECTS vergeben. Das BACH im Bachelorstudium muss an der Universität Wien absolviert werden.
Fragen zur Bewerbung
Für die Bewerbung werden folgende Unterlagen benötigt:
- Motivationsschreiben inklusive Studienprogramm
- aktuelles Sammelzeugnis
- Sprachnachweis(e)
- Lebenslauf
- Identitätsnachweis
Für jede Partneruniversität ist ein eigenes Motivationsschreiben erforderlich. Gegebenenfalls müssen auch mehrere Sprachnachweise eingereicht werden.
Nein. Wir empfehlen ausdrücklich, mehrere Präferenzen anzugeben, um die Chancen auf eine Nominierung zu erhöhen.
Die Auswahl erfolgt anhand folgender Kriterien:
- formale Voraussetzungen
- Studienleistung und Studienfortschritt
- Motivation
- sinnvolles Studienvorhaben
Die ausgewählten Studierenden werden in der Regel innerhalb der Woche nach Ende der Bewerbungsfrist über ihre Nominierung informiert.
Nach der Nominierung erfolgt die weitere Betreuung durch das International Office. Die Gastuniversität entscheidet anschließend über die endgültige Aufnahme.
Ja. Studierende können sich grundsätzlich in mehreren aufrechten Studienrichtungen für Erasmus+ bewerben.
Bei mehreren positiven Nominierungen muss anschließend eine Entscheidung für einen Studienplatz getroffen werden.
Bewerbungen über Erweiterungscurricula (ECs) sind nicht möglich.
Fragen zur Lehrveranstaltungsauswahl
Bitte informieren Sie sich direkt auf den Webseiten der jeweiligen Gastuniversitäten über das aktuelle Lehrveranstaltungsangebot.
Ja. Änderungen des Kursprogramms können über das Versioning in Mobility Online durchgeführt werden und müssen rechtzeitig bekanntgegeben werden.
Zusätzlich können auch Lehrveranstaltungen für Zweitstudien oder Erweiterungscurricula besucht werden. Lehrveranstaltungen anderer Studienrichtungen müssen jedoch mit der jeweiligen SPL abgestimmt werden.
Fragen zur Anerkennung
Für die Anerkennung müssen das Transcript of Records sowie der Antrag auf Anerkennung aus Mobility Online eingereicht werden.
Die Notenumrechnung erfolgt im Rahmen der Anerkennung nach den studienrechtlichen Richtlinien der Universität Wien.
Für den Erasmus+ Zuschuss müssen mindestens 3 anerkannte ECTS pro Aufenthaltsmonat nachgewiesen werden. Wird diese Mindestanforderung nicht erfüllt, kann der OeAD den Zuschuss zurückfordern.
Nach erfolgter Anerkennung müssen sowohl das Transcript of Records als auch der Anerkennungsbescheid in Mobility Online hochgeladen werden.
Unser Team
Assoz. Prof. Mag. Dr. Florian Arendt
Mobility Koordinator
Assoziierte Professur für Gesundheitskommunikation
Währinger Straße 29, 1090 Wien
+43-1-4277-49323
Profil & Forschung
Mizgin Mohammed
Administration
StudienServiceStelle A
Währinger Straße 29, 1090 Wien
+43-1-4277-49196
Manuela Hochschwendner
Lehrveranstaltungsanmeldung
Währinger Straße 29, 1090 Wien
+43-1-4277-49199
Mag. Dr. Petra Herczeg, Privatdoz.
Studienprogrammleitung
Währinger Straße 29, 1090 Wien
+43-1-4277-49321
Profil & Forschung
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Mobilität
Weitere Infos zu Erasmus+ und internationalen Möglichkeiten finden Sie bei der DLE Internationale Beziehungen der Universität Wien.
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Offene Stellen
Gestalten Sie mit uns aktuelle Forschung und Lehre am Institut für Publizistik- und Kommunikationswissenschaft. Unsere aktuellen Ausschreibungen finden Sie hier.
Ian Ehm -
Forschung
Unsere Forschung beschäftigt sich mit zentralen gesellschaftlichen Herausforderungen. Erfahren Sie mehr über die thematischen Schwerpunkte des Instituts.
WienTourismus/Paul Bauer -
Mitarbeitende
Ob Wissenschaft, Lehre oder Administration – unsere Mitarbeitenden tragen täglich zum Profil des Instituts bei. Hier finden Sie alle Details zu Personen und Funktionen.
Sebastian Philipp