Erasmus+
Bitte beachten
Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen zum Erasmus+ Programm der Studienrichtung Publizistik- und Kommunikationswissenschaft. Lesen Sie die Informationen aufmerksam. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unser Team.
Bitte lesen sie auch die Informationsblätter und Checklisten des Büros für Internationale Beziehungen sorgfältig durch. Diese Dokumente enthalten wichtige allgemeine (nicht studienrichtungsspezifische) Informationen.
Neben Erasmus+ gibt es noch andere Möglichkeiten, einen Auslandsaufenthalt (z.B.: für Forschung/Recherche) anzutreten. Infos finden Sie hier.
Das Büro für Internationale Beziehungen bietet regelmäßig die Info-Veranstaltung "Studium und Praktikum im Ausland" an. Die Termine finden Sie hier (unter Events).
Infos Outgoing
Deadlines 2026/27
- 05.03.2026 (Donnerstag) für das WS2026 und das SS2027, sowie Jahresplätze
- 05.10.2026 (Montag) für verbleibende Restplätze für das SS2027
Bewerbungen sind ab Mitte Jänner bzw. Mitte September über Mobility Online möglich. Die Benachrichtigung erfolgt jeweils Ende März bzw Ende Oktober.
Wir empfehlen dringend, sich bei Interesse am Austausch im Sommersemester bereits im März zu bewerben! Die Liste an Restplätzen kann Aufgrund der unterschiedlichen Anmeldefristen an den Gastuniversitäten empfindlich eingeschränkt sein!
Grundlage für einen Erasmus-Studienaufenthalt sind Abkommen der Universität Wien mit anderen Erasmus-Universitäten im Ausland. Da diese Abkommen immer zwischen bestimmten Studienrichtungen bzw Instituten geschlossen werden, variiert das Angebot der verfügbaren Plätzen zwischen den verschiedenen Studienrichtungen. In Mobility Online können Sie die aktuelle Liste der verfügbaren Gastuniversitäten abrufen.
Ein Austausch ist nur über eine inskribierte Studienrichtung (volles Studium) möglich. Die Möglichkeit über einen Erweiterungscurriculum (EC) ins Ausland zu gehen, gibt es seit 2017 nicht mehr.
Das ERASMUS-Programm richtet sich an ordentliche Studierende der Universität Wien, die sich zum Zeitpunkt des Antritts frühestens im 3. Semester der relevanten Studienrichtung befinden. In unserer Studienrichtung gelten darüber hinaus folgende Voraussetzungen:
- STEOP, 2tes Semester und 50 ETCS erfolgreich abgeschlossen (BA), in jedem Fall muss ein Semester Publizistik abgeschlossen sein (BA oder MA)
- Notendurchschnitt von 2,2 oder besser (gewichtet für Publizistik)
Sprachnachweis
Für alle nicht-deutschsprachigen Partneruniversitäten ist für die Bewerbung um einen Erasmus-Platz an der Univiersität Wien ein Sprachnachweis erforderlich.
Das Prüfungsdatum darf zum Zeitpunkt der Bewerbung maximal vier Jahre zurückliegen. Die erforderlichen Sprachniveaus werden von der jeweiligen Gastuniversität vorgegeben (mindestens B1). Das konkrete geforderte Niveau ist für jeden Platz im Outgoing Portal bei den Informationen zum Agreement (Informationssymbol am linken Zeilenrand) sichtbar.
Bitte informieren Sie sich auch direkt bei Ihrer gewünschten Gastuniversität, welche sprachlichen Voraussetzungen gefordert sind und ob die Universität selbst einen speziellen Sprachnachweis verlangt (zB TOEFL, IELTS etc).
Für Partneruniversitäten in Portugal, Spanien, Italien, Frankreich und französischsprachige Universitäten in Belgien und der Schweiz ist in jedem Fall ein Sprachnachweis über die jeweilige Landessprache vorzuweisen. Bei Bewerbungen außerhalb des englischen bzw. romanischen Sprachraums werden in der Regel Sprachnachweise für Englisch verlangt (zB skandinavische und osteuropäische Länder). Bitte überprüfen Sie in diesem Fall, ob die Gastuniversität auch genügend (passende!) englischsprachige Lehrveranstaltungen anbietet.
Das vorgeschriebene Sprachniveau ist in jedem Fall bereits zum Zeitpunkt der Bewerbung nachzuweisen. Bei Bewerbungen für mehrere, verschiedensprachige Länder sind gegebenenfalls auch mehrere entsprechende Sprachnachweise zu erbringen. In jedem Fall empfehlen wir, alle verfügbaren Sprachnachweise in Ihrer Bewerbung hochzuladen (als ein Dokument). Sollten Sie keinen der von Ihnen präferierten Plätze bekommen können, erhöht dies Ihre Chance, einen Alternativplatz zu erhalten.
Sollte die Gastuniversität jedoch einen gesonderten Sprachnachweis verlangen, ist dieser auch von Studierenden der Philologien und der Translationswissenschaft zu erbringen.
Weitere Informationen zum Sprachnachweis finden Sie hier.
Hauptvergabe: 5. März
- Platzliste aktualisiert online einsehbar ab: Mitte Jänner
- Benachrichtigung über die Nomnierung: Ende März
In der Hauptvergabephase werden Plätze für das Wintersemester, das Sommersemester oder für das ganze Studienjahr des akademischen Folgejahres vergeben.
Restplatzvergabe: 5. Oktober
- Platzliste aktualisiert online einsehbar ab: Mitte September
- Benachrichtigung über die Nomnierung: Ende Oktober
Im Zuge der Restplatzvergabe werden die in der Hauptvergabe frei gebliebenen Plätze abgeboten, die Aufgrund der Inskriptionsfristen an den Gastuniversitäten im kommenden Sommersemester noch wahrzunehmen sind.
Verlängerungen des Aufenthaltes sind nur vom WS auf das SS möglich! Aufenthalte an verschiedenen Universitäten im WS und SS des selben Jahres sind möglich.
Bitte beachtet: Während der Hauptplatzvergabephase können Studierende nicht für sowohl WS und SS nominiert werden. Bei einer Nominierung für das WS im Rahmen der Hauptplatzvergabephase ist eine Bewerbung/und Nominierung) für das SS über die Restplatzvergabe trotzdem möglich. Hierbei können sich Studierende sowohl für dieselbe als auch andere Universitäten bewerben, wenn genügend Plätze vorhanden sind.
Es gibt keine institutsinternen früheren oder späteren Einreichfristen. Sollte das jeweilige Datum auf einen Samstag oder Sonntag fallen, gibt es keine Fristverlängerung.
Die Bewerbung erfolgt in mehreren Schritten. Detaillierte Informationen zum gesamten Ablauf finden Sie dirkt beim Büro für Internationale Beziehungen.
Unser Institut betreut Sie nur in der ersten Phase vor Ihrem Aufenthalt: Ihre Bewerbung beim Mobility-Koordinator. Nach Ablauf der genannten Bewerbungsfristen sichtet unser Koordinator Ihre Unterlagen und im Idealfall werden Sie von uns beim Büro für Internationale Beziehungen für einen Platz Ihrer Wahl nominiert. Danach werden Sie vom Büro für Internationale Beziehungen bei den weiteren Schritten beraten und betreut.
Bewerbung beim Mobility-Koordinator
Seit dem 15.1.2020 erfolgt Ihre Bewerbung online über das Portal Mobility Online. Darfür erstellen Sie zuerst eine Bewerbung. Alle erforderlichen Dokumente müssen in dieser Bewerbung hochgeladen werden. Danach senden Sie die Bewerbung vor Ablauf der Bewerbungsfrist ab. Ein nachträgliches Verändern der Dokumente ist nach dem Sendevorgang nicht möglich.
Für die Bewerbung benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Motivationsschreiben inkl. Vorschlag eines Studienprogrammes für die Dauer des Aufenthaltes
- aktuelles Sammelzeugnis (Nachweise über "positiv absolvierte Prüfungen" werden nicht akzeptiert)
- Sprachnachweis(e)
- CV (Lebenslauf)
- Identitätsnachweis (Pass, Personalausweis, Führerschein)
Insgesamt können Sie sich für drei Universitäten bewerben. Für jede dieser Universitäten ist ein Motivationsschreiben mit Studienprogramm erforderlich. Genauso muss für jede Universität das Sprachniveau nachgewiesen werden.
Die Unterlagen sind wahlweise in deutscher oder englischer Sprache zu verfassen.
Unvollständige oder zu spät abgesendete Unterlagen, sowie per Email eingereichte Unterlagen werden nicht akzeptiert.
Auswahlkriterien
- Formale Voraussetzungen sind erfüllt
- Studienleistung und -fortschritt sind angemessen
- Inhalt und Argumentation Ihrer Motivation im Bewerbungsschreiben
- Sinnvolles Studienvorhaben
Wir behalten uns das Recht vor, in unserem Bemühen allen Studierenden einen Aufenthalt ermöglichen zu können, Studierende mit einem weiteren Studienfortschritt zu bevorzugen, da diese unter Umständen im Folgejahr keine Möglichkeit mehr für ein Auslandssemester haben.
Nominierung
Im nächsten Schritt werden Sie vom Mobility-Koordinator für den Auslandsaufenthalt vorgeschlagen. In der Regel verständigen wir Sie in der Woche nach Ablauf der Bewerbungsfrist über die Nominierung. Die ausgewählten Studierenden werden in Folge auch durch das Büro für Internationale Beziehungen per Email verständigt und erfahren dann, welche Unterlagen Sie für Ihre Universität einreichen müssen und welche Fristen in Folge einzuhalten sind. In beiden Fällen bitten wir um Geduld! Es kann sich am Institut die Entscheidung aus verschiedenen Gründen verzögern. Bis das Büro für Internationale Beziehungen sich bei Ihnen meldet, kann es einige Wochen dauern.
Das Learning Agreement ist eine Vereinbarung zwischen Ihnen und der SPL in der festgelegt wird, welche Kurse Sie an Ihrer Gastuniversität absolvieren werden und als welche Kurse diese in Wien angerechnet werden. Nach Ihrer Nominierung können Sie das Learning Agreement in Mobility Online erstellen.
Informieren Sie sich bitte rechtzeitig über das Lehrangebot an Ihrer Gastuniversität, vergleichen Sie den dortigen Studienplan mit unserem und besprechen Sie das geplante Programm bei Unklarheiten mit Ihrem Mobility-Koordinator oder der SPL. Das ausgefüllte Learning Agreement wird an unserem Institut nach der Nominierung von Studienprogrammleiterin Petra Herczeg unterzeichnet.
Informieren Sie sich an Ihrer Gastuniversität, wann das Learning Agreement vorgelegt werden muss (normalerweise im Zuge Ihrer Anmeldung). Sie sind selbst dafür verantwortlich, dass Ihre Gastuniversität das Learning Agreement rechtzeitig erhält. Sollte die Gastuniversität das Learning Agreement nicht bei der Anmeldung verlangen, holen Sie selbstständig eine Unterschrift ein.
ECTS, Lehrveranstaltungen und Verfassen von Abschlussarbeiten
Prinzipiell sollten pro ERASMUS-Semester Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 30 ECTS absolviert werden.
Um einen ERASMUS-Zuschuss zu erhalten, müssen Sie in jedem Fall mindestens 3 von der Studienrichtung, die Sie nominiert hat anerkannte ECTS pro Monat vorweisen. Dies ist die absolute Mindestforderung, die nicht unterschritten werden darf. Sollten Sie dieses Zeil nicht erreichen, kann der OEAD das Stipendium zurückfordern.
Darüber hinaus können Sie gerne ECTS für Zweitstudien oder ECs erwerben. Eine maximale oer minimale Anzahl an ECTS gibt es hier von unserer Seite aus nicht.
Informieren Sie sich an Ihrer Gastuniversität, welche Lehrveranstaltungen Sie als Incoming-Studierende/r absolvieren dürfen oder ob es Empfehlungen gibt. Manche Universitäten haben ein eigenes Kursprogramm für Incomings und bieten Kurse zu Geschichte, Kultur oder Sprache an, die oft in einfacherer Sprache gehalten werden.
ECs, die von anderen SPLs angeboten werden, fallen nicht in unsere Zuständigkeit. Wenn Sie hierfür Kurse belegen wollen, geht das nur zusätzlich zu den erforderlcihen ECTS und mit einem eigenen Learning Agreement, das von der anderen SPL unterzeichnet werden muss. Erkundigen Sie sich bitte an den betroffenen Instituten über die dortige Handhabe.
Für die Arbeit an Ihrer Diplom- bzw Masterarbeit oder Dissertation werden leider keine ECTS vergeben. Recherchearbeiten können gerne in Absprache mit dem Betreuer/der Betreuerin durchgeführt werden, es müssen aber trotzdem die benötigten Kurse absolviert werden.
Das BACH im Bachelorstudium muss in jedem Fall in Wien absolviert werden. Eine Anrechnung ist hier leider in keinem Fall möglich.
Änderungen im Learning Agreement
In den meisten Fällen werden Sie Ihr Kursprogramm wärend des Aufenthaltes abändern. Solche Änderungen müssen der Studienprogrammleitung bekanntgegeben werden, um die Anrechnung nach Ihrer Rückkehr sicherzustellen.
Falls Sie Ihr Learning Agreement adaptieren möchten, können Sie dies im Rahmen von Versioning in Mobility Online durchführen. Diese Möglichkeit besteht bis spätestens 5 Wochen nach Aufenthaltsbeginn. Bitte beachten Sie, dass sie auch den Abschnitt “Kurswahl und Learning Agreement - Änderungen im Learning Agreement” dementsprechend bearbeiten müssen. Informieren Sie sich bitte auch über das Änderungsprozedere an Ihrer Gastuniversität. Das von SPL und Gastuniversität unterzeichnete Learning Agreement During the Mobility laden Sie in Mobility Online hoch.
Weitere Informationen zum Learning Agreement erhalten Sie hier.
Für die Anerkennung tragen Sie bitte die Kurse entsprechend Ihres "Transcript of Records" in Mobility Online ein. Danach senden Sie Ihr Transcript of Records sowie den Antrag auf Anerkennung, welcher direkt in Ihrem Workflow in Mobility Online zum Download zur Verfügung steht,per E-Mail an Ruth Libiseller von der Studienservicestelle B.
Im Anschluss erhalten Sie von Frau Libiseller den Anerkennungsbescheid. Diesen laden Sie bitte in Mobility Online hoch.
Es gibt für die Anerkennung an unserem Institut keine Deadline, allerdings kann es im Folgesemester Probleme bei der Lehrveranstaltungsanmeldung geben, falls bestimmte erforderliche Leistungen noch nicht eingetragen/anerkannt sind.
Nach erfolgter Anerkennung sind sowohl das Transcript of Records als auch der Anerkennungsbescheid in Mobility Online hochzuladen. Deadlines sind spätestens 2 Monate nach Ende des Erasmus+ Aufenthaltes bzw. für Studierende, deren Aufenthalt im Juni oder später endet bis zum 15. November. Auch Studienabschlüsse sind erst nach der erfolgten Anerkennung möglich.
Sollten Sie kein Transcricpt of Records von Ihrer Gastuniversität erhalten haben, fragen Sie bitte bei Mizgin Mohammed nach. Gelegentlich senden die Partneruniversitäten die Zeugnisse direkt an das Institut.
Infos Incoming
Bitte beachten Sie bei Ihrer Kurswahl, dass Kurse aus dem Master "550 Communication Science" nicht belegt werden dürfen. Sie können sich zwar technisch gesehen für Kurse dieses Programmes registrieren, aber ein Abschluss ist Aufgrund der Prüfungsstruktur nicht möglich. Wir können hier auch keine Ausnahmen machen.
Bitte melden Sie sich NICHT für Kurse dieses Programmes an!
Unser Team
Für spezifische Fragen zu Ihrem Studium in unserer Studienrichtung kontaktieren Sie bitte unser Team. Unser Koordinator beantwortet Fragen zum Learning Agreement, Lehrveranstaltungen und zur Forschung an unserem Institut. Unser Sekretariat hilft bei allen administrativen Fragen wie der Anmeldung zu Lehrveranstaltungen und Prüfungen.
Der Name der für Sie zuständigen Person wurde Ihnen vom Büro für Internationale Beziehungen nach Ihrer Nominierung zusammen mit Ihrem Letter of Acceptance übermittelt. Falls Sie diese Nachricht nicht erhalten haben sollten, kontaktieren Sie bitte direkt die Kolleg*innen.
Sollten Sie für Ihre Recherche zu z.B. Ihrer Masterarbeit nach Wien kommen und außerhalb der selbstständigen Recherche auch zusätzliche Betreuung benötigen, besprechen Sie dies bitte so bald wie möglich mit Ihrem Fachkoordinator der Universität Wien. Falls Sie sich bereits in Wien befinden, bitten wir Sie, bei Fragen oder benötigten Unterschriften die angeführten Sprechstunden in Anspruch zu nehmen oder sich an das Sekretariat zu wenden.
Ein Tipp: Platzen Sie nicht einfach in ein Büro, vor allem bei ProfessorInnen und Lehrpersonal. Machen Sie sich einen Termin aus oder kommen Sie zu den Sprechstundenzeiten. Sie können auch versuchen, Ihren Kursleiter kurz vor oder nach dem Kurs im Hörsaal zu erwischen.
Büro für Internationale Beziehungen
Für alle allgemeinen Fragen zu Ihrem ERASMUS Aufenthalt besuchen Sie bitte die Website des Büros für Internationale Beziehungen. Das Büro für Internationale Beziehungen erhält Ihre Nominierung von Ihrer Heimatuniversität und sendet Ihnen Ihren "Letter of Acceptance" zu. Es ist verantwortlich für Fragen zu Ihrer Zulassung und Ihrem Studierendenausweis, zum Thema Unterkunft, Leben in Wien etc.
Falls Sie Kurse bei verschiedenen Studienrichtungen besuchen wollen/müssen und Probleme mit dem Learning Agreement haben, können die KollegInnen ebenfalls helfen.
Vorlesungsverzeichnis
Das Lehrangebot unserer Studienrichtung finden Sie in im Vorlesungsverzeichnis (u:find) (unter Studienprogrammleitung 22). Dort finden Sie auch alle Details wie Unterrichtssprache, Beginnzeiten, Anzahl der ECTS etc. direkt bei der jeweiligen Lehrveranstaltung angeführt.
Bitte beachten und respektieren Sie, dass das Masterstudium "Communication Science" (550) nicht Teil unseres Kursprogammmes, und eine Teilnahme an den Lehrveranstaltungen nicht möglich ist.
Sollten Sie zusätzliche Informationan zu einer Lehrveranstaltung benötigen, kontaktieren Sie bitte direkt die Lehrveranstaltungsleitung.
Das Vorlesungsverzeichnis für das kommende Semester ist ab 1. Juli bzw. 15. Jänner verfügbar. Sollten Sie z.B. für das Learning Agreement bereits davor einen Überblick benötigen, ziehen Sie als Orientierung bitte das Vorlesungsverzeichnis des Winter- bzw. Sommersemesters des Vorjahres heran. Unsere Kurse wiederholen sich großteils im Jahresrythmus. Bitte beachten Sie darum, dass nicht alle Lehrveranstaltungen in jedem Semester angeboten werden. Unsere Lehrveranstaltungen finden in der Regel in den Semiarräumen unseres Institutsgebäudes (Währingerstrasse 29) statt.
Sprachliche Voraussetzungen und Lehrveranstaltungen in englischer Sprache
Für das Studium in unserer Studienrichtung sind Deutschkenntnisse auf dem Niveau B2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen notwendig. Es ist kein offizieller Sprachnachweis über dieses Niveau erforderlich, Ihre Heimuniversität muss in Ihrer Online-Nominierung jedoch bestätigen, dass Sie bei Studienbeginn das in unserer Studienrichtung verlangte Sprachniveau beherrschen.
Austauschstudierende, die ausreichend englischsprachige Lehrveranstaltungen in unserer Studienrichtung finden, können prinzipiell auch ohne Deutschkenntnisse bei uns studieren. Bitte beachten Sie aber, dass wir sehr wenige Kurse in englischer Sprache anbieten und vor allem für Bachelorstudierende Deutschkenntnisse dringendst benötigt werden um die erforderliche Anzahl an ECTS sammeln zu können! Zusätzlich empfiehlt es sich, für ein Leben in Wien zumindest über grundlegende Deutschkenntnisse zu verfügen.
Die Lehrveranstaltungen in englischer Sprache aus unserer Studienrichtung finden Sie in U:FIND, indem Sie folgenden Befehl eingeben (ohne eckige Klammern, mit Leerzeichen):
- Lehrveranstaltungen im Wintersemester: lang:en SPL 22 [Jahr]W
- Lehrveranstaltungen im Sommersemeser: lang:en SPL 22 [Jahr]S
Sprachkurse, die vom Sprachenzentrum angeboten werden, sind keine Lehrveranstaltungen und scheinen nicht im Sammelzeugnis auf. Ein Eintrag im Sammelzeugnis ist aus technischen Gründen auch nicht möglich. Sie können gerne Sprachkurse besuchen und erhalten auch ein eigenes Zeugnis auf demECTS ausgeweisen sind, aber bitte klären Sie vorab ob eine Anrechnung bei Ihrer Heimatuniversität möglich ist!
ECTS und Lehrveranstaltungstypen
Ihre Heimatuniversität gibt vor, wieviele Lehrveranstaltungen bzw ECTS Sie an der Universität Wien absolvieren sollen.
An der Universität Wien wird zwischen verschiedenen Kurstypen unterschieden:
- Vorlesungen (VO) und Vorlesungen mit Konversatorium (VK) sind sogenannte nicht-prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen. Hier besteht keine Anwesenheitspflicht. Der Leistungsnachweis wird am Ende des Semesters in der Regel durch eine schriftliche oder mündliche Prüfung erbracht.
- Übungen (UE), Proseminare (PS) und Seminare (SE) sind prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen, bei denen Anwesenheitspflicht besteht. Der Leistungsnachweis erfolgt über regelmäßige Mitarbeit (zB Wortmeldungen und die Abgabe von schriftlichen Übungsarbeiten), Referate bzw Zwischentests, das Verfassen einer wissenschaftlichen Arbeit bzw schriftliche und/oder mündliche Abschlusstests.
Bitte beachten Sie, dass bei einer VU (Vorlesung und Übung) sowohl die Vorlesung als auch das Tutorium positiv abgeschlossen werden müssen um eine Note zu erhalten!
Genauere Informationen zu den Anforderungen bei einzelnen Kursen finden Sie jeweils in U:FIND (Detailansicht).
Die Leistungsbeurteilung erfolgt an Hand einer fünfstufigen Notenskala von 1 (sehr gut) bis 5 (nicht genügend). 1-4 bedeutet hierbei, dass die Lehrveranstaltung positiv abgeschlossen wurde.
Die benötigten akademischen Vorkenntnisse und ggfs die sprachliche Eignung sind bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen im Vorfeld mit dem Kursleiter abzuklären.
Wenn Sie von Ihrer Heimatuniversität für unsere Studienrichtung nominiert wurden, haben Sie prinzipiell die Möglichkeit, jede Lehrveranstaltung aus unserer Studienrichtung zu absolvieren, die Ihrem Studienzyklus (BA, MA, PhD) entspricht, oder darunter liegt. Hiervon ausgenommen ist das Masterstudium "Communication Science" (550).
Auf Grund der hohen Studierendenzahlen in unserer Studienrichtung können vor Semesterbeginn keine Plätze in Übungen (UE) oder Seminaren (SE) garantiert werden, da die Plätze von unserem Anmeldesystem automatisch unter den Interessenten vergeben werden. In der Regel ist es aber kein Problem einen Platz zu erhalten, wenn man die sprachlichen und akademischen Voraussetzungen erfüllt.
Sollten Sie in Ihrer Kurswahl unsicher sein, empfehlen wir Ihnen, in erster Linie Vorlesungen zu belegen. Da es hier keine Anwesenheitspflicht gibt, können Sie jederzeit einsteigen oder wechseln. Zusätzlich ist der Abeitsaufwand nicht so hoch.
Fachfremde Mitbelegung
Austauschstudierende, die nicht für unsere Studienrichtung nominiert wurden und trotzdem gerne Lehrveranstaltungen bei uns belegen wollen, können gerne das Angebot unserer ECs nutzen:
Eine Abklärung mit unserem Fachkoordinator ist hierfür nicht notwendig. Daher ist eine Kontaktaufnahme in diesem Fall nur notwendig, wenn Sie eine Unterschrift auf Ihrem Learning Agreement benötigen (Fachkoordinator). Die fachfremde Teilnahme an anderen Lehrveranstaltungen ist nicht möglich.
Studierende, die für Publizistik- und Kommunikationswissenschaft nominiert wurden, können von uns aus gerne auch Lehrveranstalungen aus anderen Fächern besuchen, müssen dies aber selbst mit den betroffenen Sudienrichtungen abklären! Mehr Information dazu finden Sie hier.
Wir bitten Sie, Ihr Learning Agreement rechtzeitig vor der Kursanmeldung zu erstellen. Eine Deadline gibt es hierfür nicht. Sollten Sie für Ihre Heimatuniversität früher eine Unterschrift benötigen, können Sie uns das Agreement gerne jederzeit zukommen lassen. Das Agreement kann wie folgt übermittelt werden:
- Per Post: Mizgin Mohammed, Währinger Straße 29, 1090 Wien
- Per Email: erasmus.pkw(at)univie.ac.at
- Erasmus Dashboard (bitte Einladungslink verschicken an erasmus.pkw(at)univie.ac.at)
- Mobility Online
Bitte beachten Sie, dass unser Fachkoordinator nur Lehrveranstaltungen unserer Studienrichtung (Kursnummern 22XXXX) bestätigen kann. Für fachfremde Lehrveranstaltungen muss von jedem beteiligten Istitut eine Unterschrift eingeholt werden. Sollten Sie Lehrveranstaltungen aus anderen Studienrichtungen belegen wollen, informieren Sie sich bei der jeweiligen Studienrichtung, wie die fachfremde Mitbelegung dort gehandhabt wird.
Bestätigungen über die regelmäßige Teilnahme an einer Lehrveranstaltung können nur vom Lehrveranstaltungsleiter selbst ausgestellt werden.
Eine Bestätigung über die positive Absolvierung einer Lehrveranstaltung kann nicht ausgestellt werden! In diesen Fällen gilt das Sammelzeugnis als Bestätigung.
Sollten Sie spezielle Formulare von Ihrer Heimatuniversität haben, die zusätzlich unterschrieben werden müssen, legen Sie diese bitte unserem Büro für Internationale Beziehungen vor. Als Bestätiguung für das Datum der An- und Abmeldung an der Universität Wien gelten das Certificate of Arrival bzw das Certificate of Attendance, welche Sie ebenfalls im Büro für Internationale Beziehungen erhalten.
Die Bestätigung studienrelevanter Daten kann einige Tage Bearbeitung in Anspruch nehmen. Bitte bedenken Sie das!
Die Teilnahme an Sprachkursen am Sprachenzentrum und an Lehrveranstaltungen mit Österreich-Bezug wird nicht von unseren FachkoordinatorInnen, sondern vom Büro für Internationale Beziehungen bestätigt.
Anmeldefristen
Die Anmeldung zu Lehrveranstaltungen unserer Studienrichtung findet für das Wintersemester im September, für das Sommersemester im Februar statt. Die genauen Termine werden auf der Website der Studienprogrammleitung bekannt gegeben. Die Anmeldephase für Lehrveranstaltungen variiert an allen Instituten!
Während dieser Anmeldephasen besteht kein First-Come-First-Served-Prinzip. Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung in jedem Fall durchzuführen ist, auch wenn Sie den Kurs nur aus Interesse besuchen möchten und keine Note brauchen. Ohne Anmeldung ist eine Belegung nicht möglich.
Die Lehrveranstaltungsanmeldung erfolgt über U:SPACE. Für die Anmeldung müssen Sie noch nicht in Wien sein. Sie erhalten zeitgerecht per E-Mail Ihre Matrikelnummer und eine Erklärung, wie Sie Ihren u:account aktivieren können, um die Anmeldung vorzunehmen.
Kursanmeldung
Folgen Sie zur Kursanmeldung dem Anmeldelink im Vorlesungsverzeichnis. Sie finden diesen im Detailtext der jeweiligen Lehrveranstaltungen unter dem Punkt "An/Abmeldung". Dieser Link ist nur während der Anmeldephase aktiviert!
Bitte wählen Sie während der Anmeldung unter dem sogenannten "Studienplanpunkt" die Option ["Erasmus-Modul"]. Weitere Informationen hierzu finden hier.
Es kann sein, dass die Anmeldung bei Ihnen aus technischen Gründen nicht für alle Lehrveranstaltungen funktioniert. Darum ist dies sehr wichtig:
Schreiben Sie nach erfolgter Anmeldung eine email an Manuela Hochschwendner, die folgende Informationen vollständig enthält:
- Name und Matrikelnummer
- Liste aller Publizistik-Lehrveranstaltungen, die Sie besuchen wollen inkl.:
- Lehrveranstaltungsnummer (22XXXX)
- Nummer der Gruppe!
- Name des Kursleiters
- Sie haben sich bereits selbst für diesen Kurs registriert: ja/nein.
- Bestätigung des Kursleiters, dass Sie an prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen teilnehmen dürfen.
Seien Sie bitte geduldig. Ihre Anfrage wird fristgerecht bearbeitet werden. Fr. Hochschwendner prüft Ihre Kursliste und meldet sich innerhalb der nächsten Tage bei Ihnen.
In U:SPACE wird eine erfolgreiche Anmeldung zu einer Lehrveranstaltung dadurch angezeigt, dass Sie kurz nach Ende der Anmeldephase in den Status "angemeldet" vorfinden.
Der Status "vorgemerkt" kann während der Anmeldephase ignoriert werden.
Sollte nach Ende der Anmeldefrist ein anderer Status angezeigt werden, wenden Sie sich bitte an den Lehrveranstaltungsleiter oder Manuela Hochschwendner (technische Probleme), um die Angelegenheit zu klären.
Bei Lehrveranstaltungen mit Anwesenheitspflicht ist das Erscheinen in der ersten Kurseinheit zwingend erforderlich. Sollten Sie unentschuldigt fehlen, verlieren Sie unter Umständen Ihren Platz in der Lehrveranstaltung!
Sollten Sie sich im Zuge der Anmeldephase nicht an Fr. Hochschwendner gewendet, und die Anmeldung ausschließlich online vorgenommen haben, wird Ihr Status nach Ende der Anmeldephase automatisch auf "angemeldet" oder "Warteliste" umgestellt. Sollten Sie auf die "Warteliste" gesetzt worden sein, gehen Sie unbedingt in die erste Kurseinheit. Dort wird Ihnen mitgeteilt, ob Sie einen Platz in der Lehrveranstaltung bekommen können.
Sollten Sie sich nicht wie hier beschrieben wärend der Anmeldephase für Ihre Kurse angemeldet haben, wenden Sie sich bitte mit einer Liste Ihrer Kurse an . Sollte es in den Kursen Restplätze geben, werden Sie nachträglich noch angemeldet. Eine Liste mit freien Plätzen finden Sie nach Ende der Anmeldephase hier.
Weitere allgemeine Informationen zum Thema Lehrveranstaltungsanmeldung an der Universität Wien finden Sie beim Büro für Internationale Beziehungen.
Abmeldung
Sollten Sie an einer Lehrveranstaltung doch nicht teilnehmen wollen, melden Sie sich bitte ehestmöglich wieder über U:SPACE ab. So kann der Platz eventuell noch jemand anderem zugeteilt werden. Dies gilt auch, wenn Sie einen Kurs tauschen wollen! Wenn Sie während des Semesters entscheiden, nicht mehr an einer Lehrveranstaltung teilnehmen zu wollen, ist eine Abmeldung über U:SPACE bis 31. Oktober (Wintersemester) bzw 30. April (Sommersemester) möglich. Teilen Sie Ihre Abmeldung auch Ihrem/r LehrveranstaltungsleiterIn mit.
Ein Versäumnis der Abmeldung kann einen Eintrag der Lehrveranstaltung mit einer negativen Note im Sammelzeugnis zur Folge haben.
Um an einer Prüfung teilnehmen zu können, ist es notwendig, sich über U:SPACE für die jeweilige Prüfung anzumelden.
Die Prüfungsanmeldung erfolgt im Normalfall 1-3 Wochen vor der Prüfung. Eine Abmeldung ist bis spätestens 48 Stunden vor der Prüfung möglich! Eine nachträgliche An- oder Abmeldung ist nicht möglich!
Die Prüfungstermine werden im Normalfall spätestens bei der ersten Unterrichtseinheit nach Semesterbeginn bekanntgegeben. In der Regel finden Prüfungen spätestens zu Ende des Semesters oder bis zu einer Woche nach Semesterende statt.
Die einzelnen Termine werden auf der Website der Studienprogrammleitung bekannt gegeben.
Sammelzeugnis/Teilnahmebestätigung
Prinzipiell werden alle Noten inkl. Angabe der ECTS innerhalb von einem Monat nach der Prüfung in U:SPACE veröffentlicht. Über U:SPACE können Sie sich Ihr Sammelzeugnis inkl. einer digitalen Signatur bis mindestens Ende April (Wintersemester) bzw. Ende November (Sommersemester) selbst auszudrucken (>Persönliches >Meine Dokumente).
Sollten Sie keine Note, sondern nur eine Teilnahmebestätigung ohne Angabe von ECTS benötigen, besprechen Sie diesen Wunsch bitte unbedingt gleich zu Beginn der Lehrveranstaltung am Anfang des Semesters mit dem/r zuständigen LehrveranstaltungsleiterIn.
Bestätigungen über positiv absolvierte Lehrveranstaltungen können nicht ausgestellt werden! Hierfür gilt ausnahmslos das Sammelzeugnis als Nachweis.
Erasmus Praktikum
Bei einem Erasmus-Praktikum handelt es sich um ein vom OEAD gefördertes Praktikum in einer Firma, Forschungseinrichtung oder sonstigen Organisation (außer bei Organen der Europäischen Union) in einem EU-Land. Diese Praktika werden nicht von der Universität Wien oder dem OEAD vermittelt! Wir können also leider für Incoming-Studierende keine Praktikumsplätze suchen oder zur Verfügung stellen.
Wenn Sie als ordentlicher Studierender der Universität Wien einen Praktikumsplatz gefunden haben (zB im Anschluss an Ihren Erasmus-Austausch), können Sie beim Büro für Internationale Beziehungen (International Office) eine Förderung beantragen. Anträge für eine solche Förderung sind laufend möglich!
Momentan werden keine Praktika angeboten.
Für eine Förderung im Rahmen von Erasmus+ muss die Studienrelevanz des Praktikums bestätigt werden. Hierfür wenden Sie sich bitte unter Vorlage einer Beschreibung des Praktikums an die Studienprogrammleiterin Petra Herczeg (Sprechstunde!).
Da im Publizistikstudium kein Pflichtpraktikum vorgesehen ist, kann eine Notwendigkeit des Praktikums für das Studium leider nicht bestätigt werden!
Ein Eintrag ins Diploma Supplement ist aber natürlich möglich! Dieser Eintrag wird in der StudienServiceStelle A beantragt. Dazu muss das Praktikum im Prüfungspass eingetragen werden (wenn Sie Ihren Studienabschluss einreichen). Bitte legen Sie alle vorhandenen Unterlagen - Learning Agreement, Zeugnisse (Kopie), Bestätigungen etc - bei.
Eine Anerkennung von ECTS (etwa als Freies Wahlfach) im Zuge des Praktikums ist nicht möglich.
Unser Team

Assoz. Prof. Mag. Dr. Florian Arendt
Mobility Koordinator
Assoziierte Professur für Gesundheitskommunikation
Währinger Straße 29, 1090 Wien
+43-1-4277-49323
Profil & Forschung

Mizgin Mohammed
Administration
StudienServiceStelle A
Währinger Straße 29, 1090 Wien
+43-1-4277-49196

Manuela Hochschwendner
Lehrveranstaltungsanmeldung
Währinger Straße 29, 1090 Wien
+43-1-4277-49199

Mag. Dr. Petra Herczeg, Privatdoz.
Studienprogrammleitung
Währinger Straße 29, 1090 Wien
+43-1-4277-49321
Profil & Forschung
Mobilität
Weitere Infos zu Erasmus+ und internationalen Möglichkeiten finden Sie bei der DLE Internationale Beziehungen der Universität Wien.

Offene Stellen
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Ian EhmForschung
Unsere Forschung beschäftigt sich mit zentralen gesellschaftlichen Herausforderungen. Erfahren Sie mehr über die thematischen Schwerpunkte des Instituts.
WienTourismus/Paul BauerMitarbeitende
Ob Wissenschaft, Lehre oder Administration – unsere Mitarbeitenden tragen täglich zum Profil des Instituts bei. Hier finden Sie alle Details zu Personen und Funktionen.
Sebastian Philipp
