Erasmus+ Studienaufenthalte
Mit Erasmus+ kannst du einen Teil deines Studiums an einer europäischen Partneruniversität absolvieren und dabei internationale Studien- und Lebenserfahrungen sammeln. Die Publizistik- und Kommunikationswissenschaft bietet Erasmus+ Mobilitätsmöglichkeiten an zahlreichen Partneruniversitäten in Europa.
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Das Wichtigste
- Voraussetzungen
- Zielgruppe: Bachelor, Master, PHD
- Aufenthaltsdauer: 1 Semester
- Erasmus+ Austauschplätze: In unserem Portal finden Sie eine Übersicht über die Partneruniversitäten und verfügbaren Austauschplätze für unsere Studienrichtung. .
- Sprachnachweis: schon bei der Bewerbung erforderlich
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Bewerbungsfristen
Hauptvergabephase
Bewerbungsfrist: 15. Jänner – 05. März 2026In der Hauptvergabephase werden Plätze für das Wintersemester 2026/27, das Sommersemester 2027 sowie Jahresplätze vergeben.
Restplatzvergabe
Bewerbungsfrist: 15. September – 05. Oktober 2026Im Rahmen der Restplatzvergabe werden verbleibende Plätze für das Sommersemester 2027 vergeben. Bitte beachten Sie, dass Restplätze in der Regel ohne Erasmus+ Zuschuss vergeben werden.
Die verfügbaren Plätze können jeweils ab Mitte Jänner bzw. Mitte September über Mobility Online eingesehen werden.
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Finanzielles
Das Stipendium setzt sich zusammen aus:
Mobilitätszuschuss
470-520 €/Monat je nach Land
Reisekostenzuschuss
abhängig von der Entfernung umweltfreundliches Reisen wird höher gefördert
etwaiges Top-Up
für Studierende mit geringeren Chancen ( z.B. mit behinderungen, mit gesundheitlichen Problemen, mit Kind/ern)
Inklusionsunterstützung
Nur während der Hauptvergabephase ist ein Stipendium garantiert. Die Förderdauer kann kürzer sein als der Aufenthaltszeitraum und muss diesen nicht vollständig abdecken. Der Erasmus+ Mobilitätszuschuss stellt einen Zuschuss dar und ist in der Regel nicht kostendeckend.
- Mehr Infos zu Finanzielles
Kurzanleitung
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1. Bewerbung
- Diese Unterlagen brauchen Sie für die Bewerbung:
- Motivationsschreiben
- Sammelzeugnis
- Identitätsnachweis (Reisepass oder Personalausweis - Vorder- und Rückseite)
- Sprachnachweis
- Recherchieren Sie Ihren Wunsch-Platz und zwei Alternativen:
Liste von Erasmus+ Plätzen - Bewerben Sie sich über das Tool Mobility Online:
Neue Bewerbung anlegen
(nur innerhalb eines Bewerbungszeitraums möglich!)
- Diese Unterlagen brauchen Sie für die Bewerbung:
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2. Vor dem Aufenthalt
- Melden Sie sich an der Gastuni an
- Erstellen Sie Ihr Learning Agreement
Hier halten Sie fest, welche Kurse Sie an der Gastuniversität absolvieren und vereinbaren darin mit Ihrer Studienprogrammleitung (SPL), für welche Lehrveranstaltungen diese angerechnet werden. - Überprüfen Sie die Aufenthaltsbestimmungen des Gastlandes
- Versicherungsschutz im Ausland
Treffen Sie selbstständig und rechtzeitig vor Antritt des Auslandsaufenthaltes entsprechende Vorkehrungen - Starten Sie rechtzeitig mit der Unterkunftssuche
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3. Nach dem Aufenthalt
- Laden Sie Ihre Aufenthaltsbestätigung hoch
innerhalb von vier Wochen nach Ende des Aufenthalts in Mobility Online - Lassen Sie ihre Studienleistungen an der Uni Wien anerkennen
- Zeugnis und Antrag auf Anerkennung bei Ihrem StudienServiceCenter (SSC) einreichen
- Zeugnis und Bescheid über die Anerkennung der Prüfungsleistungen in Mobility online uploaden
Bei Rücktritt oder Abbruch setzen Sie bitte die entsprechenden Schritte in Mobility Online.
Eine Verlängerung des Aufenthaltes ist nicht möglich. - Laden Sie Ihre Aufenthaltsbestätigung hoch
Sie haben Fragen?
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Erasmus+ Outgoing Team
Allgemeine Fragen:
erasmus.outgoing(at)univie.ac.at
+43 1-4277-17303Fragen zur finanziellen Abwicklung:
erasmus.stipendien(at)univie.ac.at
+43 1-4277-17304 -
Mobilitätskoordinator*innen
In Sachen Auslandsstudium ist die erste Anlaufstelle am Institut für Publizistik- und Kommunikationswissenschaft die Mobilitätsassistenz Mizgin Mohammed. Sie unterstützt den ERASMUS-Koordinator Univ.-Prof. Florian Arendt, PhD und hilft bei Fragen rund um Erasmus+ gerne weiter.
Schreiben Sie einfach eine E-Mail an erasmus.pkw(at)univie.ac.at oder kommen Sie nur nach Voranmeldung per E-Mail in die Sprechstunde (Dienstag, 10:00–12:00 Uhr) vorbei.
Voraussetzungen
Das ERASMUS-Programm richtet sich an ordentliche Studierende der Universität Wien, die sich zum Zeitpunkt des Antritts frühestens im 3. Semester der relevanten Studienrichtung befinden. In unserer Studienrichtung gelten darüber hinaus folgende Voraussetzungen:
- STEOP, 2. Semester und 50 ECTS erfolgreich abgeschlossen (BA), in jedem Fall muss ein Semester Publizistik abgeschlossen sein (BA oder MA)
- Notendurchschnitt von 2,2 oder besser (gewichtet für Publizistik)
Aufenthaltsdauer
Es stehen ausschließlich Semesterplätze zur Verfügung. Geben Sie bei der Bewerbung an, ob Sie den Aufenthalt im Wintersemester oder Sommersemester absolvieren.
Bei der Restplatzvergabe werden ausschließlich Plätze für das darauffolgende Sommersemester vergeben.
Wie lange der Aufenthalt tatsächlich dauert, hängt von den Semesterdaten der Gastuniversität ab.
Recherchieren Sie, ob im gewünschten Semester ausreichend passende Kurse angeboten werden und ob die Semesterdaten der Gastuniversität mit dem Studium an der Universität Wien kompatibel sind.
Die Mindestdauer für einen Erasmus+ Studienaufenthalt beträgt 2 Monate (60 Tage), richtet sich aber nach den Semesterdaten der Gastuniversität.
Bei mehreren Aufenthalten im Rahmen von Erasmus+ Programmen darf das persönliche Kontingent von 12 Monaten pro Studienzyklus (BA/MA/PhD) nicht überschritten werden.
Sprachnachweis
Bereits bei der Bewerbung um einen Erasmus+ Platz müssen Sie einen Sprachnachweis vorlegen.
Entnehmen Sie den Informationen im Portal bei den jeweiligen Plätzen, welches Sprachniveau in welcher Sprache Sie nachweisen müssen.
Sind zwei Sprachen angeführt, genügt es, nur eine der beiden Sprachen nachzuweisen. Überprüfen Sie aber selbstständig, ob Ihre Gastuniversität genügend Lehrveranstaltungen in der jeweiligen Sprache anbietet.
Achtung: die bei den Plätzen angegebenen Niveaus stellen das Minimum dar, um sich für diesen Platz an der Universität Wien zu bewerben. Es kann jedoch sein, dass die Partneruniversität höhere Anforderungen an das Sprachniveau stellt bzw. auf ein bestimmtes Zertifikat besteht (z.B. TOEFL oder IELTS); falls Sie diese Anforderungen nicht erfüllen, kann es sein, dass Sie an der Partneruniversität nicht zugelassen werden. Informieren Sie sich daher unbedingt schon vorab bei der jeweiligen Gastuniversität! Im Portal finden Sie in der Regel Factsheets mit aktuellen Informationen der Gastuniversität sowie auch den Link auf die entsprechende Webseite.
Akzeptierte Sprachnachweise für Aufenthalte im Studienjahr 2026/27
Von der Universität Wien akzeptierte Sprachnachweise (dürfen zum Zeitpunkt der Bewerbung maximal 5 Jahre alt sein):
- Zertifizierte Sprachtests (z.B. TOEFL, IELTS), absolvierte Lehrveranstaltungen: Download Äquivalenzliste
- Sprachkompetenznachweis des Sprachenzentrums der Universität Wien
- Sprachkurszeugnisse, aus denen das erreichte Niveau hervorgeht (um als Sprachnachweis für ein Niveau zu gelten, muss jeweils die höchste am Sprachinstitut angebotene Phase dieses Niveaus abgeschlossen sein, z.B. B1: Phase 3 von 3 als Nachweis für B1; z.B. B2.2 als Nachweis für B2)
- Kurszeugnis "Erasmus Vorbereitungskurs" oder "Auffrischungskurs" (ab B1) des Sprachenzentrums der Universität Wien
- Maturazeugnis, wenn Sie entweder schriftlich oder mündlich in der jeweiligen Sprache maturiert haben und das Niveau ausgewiesen ist.
- wenn Sie in einem Land, in dem die jeweilige Sprache Amtssprache ist, die Schule abgeschlossen haben: Reifeprüfungszeugnis (auch älter als 5 Jahre)
- wenn Sie an einer internationalen Schule maturiert haben, in der die jeweilige Sprache Unterrichtssprache war, und die Matura zur Gänze in dieser Sprache abgelegt haben (z.B. Lycée Français, IB-Diploma): Reifeprüfungszeugnis (auch älter als 5 Jahre)
- Lehramt: ein Studium der entsprechenden Philologie, nachweisbar via Studienblatt (u:space)
- abgeschlossenes Studium, das zur Gänze in der jeweiligen Sprache ablief
- Studienabschluss der entsprechenden Philologie oder der Translationswissenschaft mit entsprechender Arbeitssprache
Nicht als Sprachnachweis zählen: Schulbesuchsbestätigung im Rahmen eines Austauschjahres; Staatsbürgerschaft; Sprachkurs-Teilnahmebestätigungen.
Ausnahmen
- Deutsche Sprachkenntnisse müssen nicht nachgewiesen werden
- Englische Sprachkenntnisse bis Level B2 müssen nicht nachgewiesen werden.
- Studierende einer Philologie sowie der Translationswissenschaft sind für die Bewerbung in diesen Studienrichtungen vom Sprachnachweis ausgenommen.
Bewerbung
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Bewerbungsprozedere:
Die Bewerbung für einen Erasmus+ Studienaufenthalt erfolgt online über das Portal Mobility Online.
Dort legen Sie Ihre Bewerbung an und laden alle erforderlichen Unterlagen hoch.
Nach Ablauf der Bewerbungsfrist können Dokumente nicht mehr verändert oder ergänzt werden.
Das Institut für Publizistik- und Kommunikationswissenschaft betreut Studierende in der ersten Phase des Bewerbungsprozesses.
Nach Prüfung der Unterlagen erfolgt die Nominierung für eine Partneruniversität. Die weitere Betreuung übernimmt anschließend das Büro für Internationale Beziehungen.
Detaillierte Informationen zum gesamten Ablauf finden Sie direkt beim Büro für Internationale Beziehungen.
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Auswahlkriterien:
- Formale Voraussetzungen sind erfüllt
- Studienleistung und -fortschritt sind angemessen
- Inhalt und Argumentation Ihrer Motivation im Bewerbungsschreiben
- Sinnvolles Studienvorhaben
Wir behalten uns das Recht vor, in unserem Bemühen allen Studierenden einen Aufenthalt ermöglichen zu können, Studierende mit einem weiteren Studienfortschritt zu bevorzugen, da diese unter Umständen im Folgejahr keine Möglichkeit mehr für ein Auslandssemester haben.
Um die Chancen auf eine Nominierung zu erhöhen, empfehlen wir, mehrere Präferenzen anzugeben. Bewerbungen ausschließlich für eine Universität können insbesondere bei stark nachgefragten Plätzen zu einer Absage führen.
- Für jede Partneruniversität ist ein eigenes Motivationsschreiben erforderlich.
- Es können bis zu drei Präferenzen angegeben werden.
- Die Unterlagen sind wahlweise in deutscher oder englischer Sprache zu verfassen.
- Unvollständige oder zu spät abgesendete Unterlagen, sowie per Email eingereichte Unterlagen werden nicht akzeptiert.
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Auswahl& Nominierung
Nach Ablauf der Bewerbungsfrist werden die eingereichten Unterlagen vom Mobility-Koordinator geprüft.
Die Auswahl erfolgt anhand der formalen Voraussetzungen, des Studienfortschritts sowie der Motivation und des geplanten Studienvorhabens.
Die ausgewählten Studierenden werden in der Regel innerhalb der Woche nach Ende der Bewerbungsfrist über ihre Nominierung informiert.
Anschließend erfolgt die weitere Betreuung durch das Büro für Internationale Beziehungen.
Dort erhalten Studierende Informationen zu den weiteren Unterlagen und Fristen der jeweiligen Gastuniversität.
Bitte beachten Sie, dass sich die Bearbeitung und Rückmeldung in einzelnen Fällen verzögern kann.
Vor dem Aufenthalt
Anmeldung an der Gastuniversität
Bei einer erfolgreichen Bewerbung erhalten Sie ein Nominierungsmail vom International Office. Alle weiteren Informationen zur Anmeldung an der Gastuniversität stellt die Gastuniversität zur Verfügung.
Learning Agreement
Das Learning Agreement ist das zentrale Dokument für jeden Erasmus+ Aufenthalt. Sie erstellen und bearbeiten das Learning Agreement direkt in Mobility Online.
Im Learning Agreement halten Sie fest, welche Kurse Sie an der Gastuniversität besuchen. Gleichzeitig vereinbaren Sie darin mit Ihrer Studienprogrammleitung (SPL), für welche Lehrveranstaltungen diese Kurse angerechnet werden. Das Learning Agreement muss von allen drei Seiten (Studierende, Studienprogrammleitungen, Gastuniversität) unterschrieben werden.
Lehrveranstaltungen& ECTS
Pro Erasmus-Semester sollten grundsätzlich Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 30 ECTS absolviert werden.
Für den Erasmus-Zuschuss müssen mindestens 3 anerkannte ECTS pro Monat nachgewiesen werden. Wird diese Mindestanforderung nicht erfüllt, kann der OeAD den Zuschuss zurückfordern.
Zusätzlich können auch Lehrveranstaltungen für Zweitstudien oder Erweiterungscurricula (ECs) besucht werden.
Lehrveranstaltungen anderer Studienrichtungen müssen jedoch mit der jeweiligen SPL abgestimmt werden.
Bitte informieren Sie sich rechtzeitig über das Lehrangebot Ihrer Gastuniversität. Manche Universitäten bieten spezielle Lehrveranstaltungen für Incoming-Studierende an.
Für Diplom-, Masterarbeiten oder Dissertationen werden keine ECTS vergeben. Recherchearbeiten können jedoch nach Absprache mit der Betreuungsperson durchgeführt werden.
Das BACH im Bachelorstudium muss jedenfalls an der Universität Wien absolviert werden und kann nicht anerkannt werden.
Nach dem Aufenthalt
Aufenthaltsbestätigung
Reichen Sie die Aufenthaltsbestätigung innerhalb von vier Wochen nach Ende des Aufenthalts direkt in Ihrem Workflow in Mobility Online ein.
Sowohl der Eingang der Aufenthaltsbestätigung als auch die fristgerechte Durchführung des Erasmus+ Participant Reports sind Voraussetzung für die finale, tagesgenaue Stipendienabrechnung.
Anerkennung von Studienleistungen
Für die Anerkennung Ihrer Studienleistungen ist eine aufrechte Zulassung erforderlich.
- Reichen Sie den Antrag auf Anerkennung gemeinsam mit dem Zeugnis der Gastuniversität per E-Mail an Ruth Libiseller (Studienservicestelle B) ein.
- Nach erfolgreicher Anerkennung sind von Ihnen zwei Dokumente für den Leistungsnachweis in Mobility Online hochzuladen:
- das Zeugnis der Gastuniversität (Transcript of Records) und
- der Bescheid über die Anerkennung der Prüfungsleistungen (NICHT das Antragsformular!)
Grundsätzlich gibt es keine fixe Deadline für die Anerkennung. Eine verspätete Anerkennung kann jedoch im Folgesemester zu Problemen bei der Lehrveranstaltungsanmeldung oder beim Studienabschluss führen.
Die erforderlichen Unterlagen müssen spätestens zwei Monate nach Ende des Erasmus+-Aufenthalts hochgeladen werden. Für Aufenthalte mit Ende im Juni oder später gilt der 15. November als Frist.
Sollten Sie kein Transcript of Records erhalten haben, wenden Sie sich bitte an Mizgin Mohammed . In manchen Fällen werden die Zeugnisse direkt an das Institut geschickt.
Erfahrungsbericht:
Nach dem Erasmus-Aufenthalt wird um die Abgabe eines kurzen Erfahrungsberichts gebeten.
Der Bericht soll zukünftigen Studierenden bei der Planung und Vorbereitung ihres Auslandsaufenthalts helfen und persönliche Erfahrungen aus dem Studium und Alltag an der Gastuniversität weitergeben.
Der Erfahrungsbericht kann beispielsweise Informationen zur Kurswahl, Unterkunft, Organisation vor Ort oder zum studentischen Leben enthalten.
Persönliche Tipps und Empfehlungen für zukünftige Erasmus-Studierende sind besonders willkommen.