Studieren im Ausland

Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen zum ERASMUS-Programm der Studienrichtung Publizistik- und Kommunikationswissenschaft. Lesen Sie die Informationen aufmerksam. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unser Team.

Bitte lesen sie auch die Informationsblätter und Checklisten des Büros für Internationale Beziehungen sorgfältig durch. Diese Dokumente enthalten wichtige allgemeine (nicht studienrichtungsspezifische) Informationen.

Neben Erasmus+ gibt es noch andere Möglichkeiten, einen Auslandsaufenthalt (z.B.: für Forschung/Recherche) anzutreten. Infos finden Sie hier.

Das Büro für Internationale Beziehungen bietet regelmäßig die Info-Veranstaltung "Studium und Praktikum im Ausland" an. Die Termine finden Sie hier (unter Events).

Aktuelles

Deadlines für das Studienjahr 2024/25

  • 05.03.2024 (Dienstag) für das WS2024/25 und das SS2024, sowie Jahresplätze
  • 05.10.2024 (Samstag) für verbleibende Restplätze für das SS2025

Bewerbungen sind ab Mitte Jänner bzw. Mitte September über Mobility Online möglich. Die Benachrichtigung erfolgt jeweils Ende März bzw Ende Oktober. 

Wir empfehlen dringend, sich bei Interesse am Austausch im Sommersemester bereits im März zu bewerben! Die Liste an Restplätzen kann Aufgrund der unterschiedlichen Anmeldefristen an den Gastuniversitäten empfindlich eingeschränkt sein!

Studienplätze

Grundlage für einen Erasmus-Studienaufenthalt sind Abkommen der Universität Wien mit anderen Erasmus-Universitäten im Ausland. Da diese Abkommen immer zwischen bestimmten Studienrichtungen bzw Instituten geschlossen werden, variiert das Angebot der verfügbaren Plätzen zwischen den verschiedenen Studienrichtungen. In Mobility Online können Sie die aktuelle Liste der verfügbaren Gastuniversitäten abrufen.

Ein Austausch ist nur über eine inskribierte Studienrichtung (volles Studium) möglich. Die Möglichkeit über einen Erweiterungscurriculum (EC) ins Ausland zu gehen, gibt es seit 2017 nicht mehr.

    

Voraussetzungen

Das ERASMUS-Programm richtet sich an ordentliche Studierende der Universität Wien, die sich zum Zeitpunkt des Antritts frühestens im 3. Semester der relevanten Studienrichtung befinden. In unserer Studienrichtung gelten darüber hinaus folgende Voraussetzungen:

  • STEOP, 2tes Semester und 50 ETCS erfolgreich abgeschlossen (BA), in jedem Fall muss ein Semester Publizistik abgeschlossen sein (BA oder MA)
  • Notendurchschnitt von 2,2 oder besser (gewichtet für Publizistik)

 

Sprachnachweis

Für alle nicht-deutschsprachigen Partneruniversitäten ist für die Bewerbung um einen Erasmus-Platz an der Univiersität Wien ein Sprachnachweis erforderlich.

Das Prüfungsdatum darf zum Zeitpunkt der Bewerbung maximal vier Jahre zurückliegen. Die erforderlichen Sprachniveaus werden von der jeweiligen Gastuniversität vorgegeben (mindestens B1). Das konkrete geforderte Niveau ist für jeden Platz im Outgoing Portal bei den Informationen zum Agreement  (Informationssymbol am linken Zeilenrand) sichtbar.
Bitte informieren Sie sich auch direkt bei Ihrer gewünschten Gastuniversität, welche sprachlichen Voraussetzungen gefordert sind und ob die Universität selbst einen speziellen Sprachnachweis verlangt (zB TOEFL, IELTS etc).

Für Partneruniversitäten in Portugal, Spanien, Italien, Frankreich und französischsprachige Universitäten in Belgien und der Schweiz ist in jedem Fall ein Sprachnachweis über die jeweilige Landessprache vorzuweisen. Bei Bewerbungen außerhalb des englischen bzw. romanischen Sprachraums werden in der Regel Sprachnachweise für Englisch verlangt (zB skandinavische und osteuropäische Länder). Bitte überprüfen Sie in diesem Fall, ob die Gastuniversität auch genügend (passende!) englischsprachige Lehrveranstaltungen anbietet.

Das vorgeschriebene Sprachniveau ist in jedem Fall bereits zum Zeitpunkt der Bewerbung nachzuweisen. Bei Bewerbungen für mehrere, verschiedensprachige Länder sind gegebenenfalls auch mehrere entsprechende Sprachnachweise zu erbringen. In jedem Fall empfehlen wir, alle verfügbaren Sprachnachweise in Ihrer Bewerbung hochzuladen (als ein Dokument). Sollten Sie keinen der von Ihnen präferierten Plätze bekommen können, erhöht dies Ihre Chance, einen Alternativplatz zu erhalten.

Sollte die Gastuniversität jedoch einen gesonderten Sprachnachweis verlangen, ist dieser auch von Studierenden der Philologien und der Translationswissenschaft zu erbringen.

Weitere Informationen zum Sprachnachweis finden Sie hier.

    

Bewerbungsfristen

Hauptvergabe: 5. März

  • Platzliste aktualisiert online einsehbar ab: Mitte Jänner
  • Benachrichtigung über die Nomnierung: Ende März

In der Hauptvergabephase werden Plätze für das Wintersemester, das Sommersemester oder für das ganze Studienjahr des akademischen Folgejahres vergeben.

Restplatzvergabe: 5. Oktober

  • Platzliste aktualisiert online einsehbar ab: Mitte September
  • Benachrichtigung über die Nomnierung: Ende Oktober

Im Zuge der Restplatzvergabe werden die in der Hauptvergabe frei gebliebenen Plätze abgeboten, die Aufgrund der Inskriptionsfristen an den Gastuniversitäten im kommenden Sommersemester noch wahrzunehmen sind.

Verlängerungen des Aufenthaltes sind nur vom WS auf das SS möglich! Aufenthalte an verschiedenen Universitäten im WS und SS des selben Jahres sind möglich.

Bitte beachtet: Während der Hauptplatzvergabephase können Studierende nicht für sowohl WS und SS nominiert werden. Bei einer Nominierung für das WS im Rahmen der Hauptplatzvergabephase ist eine Bewerbung/und Nominierung) für das SS über die Restplatzvergabe trotzdem möglich. Hierbei können sich Studierende sowohl für dieselbe als auch andere Universitäten bewerben, wenn genügend Plätze vorhanden sind.

Es gibt keine institutsinternen früheren oder späteren Einreichfristen. Sollte das jeweilige Datum auf einen Samstag oder Sonntag fallen, gibt es keine Fristverlängerung.

     

Bewerbungsprozedere

Die Bewerbung erfolgt in mehreren Schritten. Detaillierte Informationen zum gesamten Ablauf finden Sie dirkt beim Büro für Internationale Beziehungen.

Unser Institut betreut Sie nur in der ersten Phase vor Ihrem Aufenthalt: Ihre Bewerbung beim Mobility-Koordinator. Nach Ablauf der genannten Bewerbungsfristen sichtet unser Koordinator Ihre Unterlagen und im Idealfall werden Sie von uns beim Büro für Internationale Beziehungen für einen Platz Ihrer Wahl nominiert. Danach werden Sie vom Büro für Internationale Beziehungen bei den weiteren Schritten beraten und betreut.

 

Bewerbung beim Mobility-Koordinator

Ab dem 15.1.2020 erfolgt Ihre Bewerbung online über das Portal Mobility Online. Darfür erstellen Sie zuerst eine Bewerbung. Alle erforderlichen Dokumente müssen in dieser Bewerbung hochgeladen werden. Danach senden Sie die Bewerbung vor Ablauf der Bewerbungsfrist ab. Ein nachträgliches Verändern der Dokumente ist nach dem Sendevorgang nicht möglich.

Für die Bewerbung benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Motivationsschreiben inkl. Vorschlag eines Studienprogrammes für die Dauer des Aufenthaltes
  • aktuelles Sammelzeugnis (Nachweise über "positiv absolvierte Prüfungen" werden nicht akzeptiert)
  • Sprachnachweis(e)
  • CV (Lebenslauf)
  • Identitätsnachweis (Pass, Personalausweis, Führerschein)

Insgesamt können Sie sich für drei Universitäten bewerben. Für jede dieser Universitäten ist ein Motivationsschreiben mit Studienprogramm erforderlich. Genauso muss für jede Universität das Sprachniveau nachgewiesen werden.

Die Unterlagen sind wahlweise in deutscher oder englischer Sprache zu verfassen.

Unvollständige oder zu spät abgesendete Unterlagen, sowie per Email eingereichte Unterlagen werden nicht akzeptiert.

 

Auswahlkriterien

  • Formale Voraussetzungen sind erfüllt
  • Studienleistung und -fortschritt sind angemessen
  • Inhalt und Argumentation Ihrer Motivation im Bewerbungsschreiben
  • Sinnvolles Studienvorhaben

Wir behalten uns das Recht vor, in unserem Bemühen allen Studierenden einen Aufenthalt ermöglichen zu können, Studierende mit einem weiteren Studienfortschritt zu bevorzugen, da diese unter Umständen im Folgejahr keine Möglichkeit mehr für ein Auslandssemester haben.

 

Nominierung

Im nächsten Schritt werden Sie vom Mobility-Koordinator für den Auslandsaufenthalt vorgeschlagen. In der Regel verständigen wir Sie in der Woche nach Ablauf der Bewerbungsfrist über die Nominierung. Die ausgewählten Studierenden werden in Folge auch durch das Büro für Internationale Beziehungen per Email verständigt und erfahren dann, welche Unterlagen Sie für Ihre Universität einreichen müssen und welche Fristen in Folge einzuhalten sind. In beiden Fällen bitten wir um Geduld! Es kann sich am Institut die Entscheidung aus verschiedenen Gründen verzögern. Bis das Büro für Internationale Beziehungen sich bei Ihnen meldet, kann es einige Wochen dauern.

  

Kurswahl und Learning Agreement

Das Learning Agreement ist eine Vereinbarung zwischen Ihnen und der SPL in der festgelegt wird, welche Kurse Sie an Ihrer Gastuniversität absolvieren werden und als welche Kurse diese in Wien angerechnet werden. Nach Ihrer Nominierung können Sie das Learning Agreement in Mobility Online erstellen.

Informieren Sie sich bitte rechtzeitig über das Lehrangebot an Ihrer Gastuniversität, vergleichen Sie den dortigen Studienplan mit unserem und besprechen Sie das geplante Programm bei Unklarheiten mit Ihrem Mobility-Koordinator oder der SPL. Das ausgefüllte Learning Agreement wird an unserem Institut nach der Nominierung von Studienprogrammleiterin Petra Herczeg unterzeichnet.

Informieren Sie sich an Ihrer Gastuniversität, wann das Learning Agreement vorgelegt werden muss (normalerweise im Zuge Ihrer Anmeldung). Sie sind selbst dafür verantwortlich, dass Ihre Gastuniversität das Learning Agreement rechtzeitig erhält. Sollte die Gastuniversität das Learning Agreement nicht bei der Anmeldung verlangen, holen Sie selbstständig eine Unterschrift ein.

ECTS, Lehrveranstaltungen und Verfassen von Abschlussarbeiten

Prinzipiell sollten pro ERASMUS-Semester Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 30 ECTS absolviert werden.

Um einen ERASMUS-Zuschuss zu erhalten, müssen Sie in jedem Fall mindestens 3 von der Studienrichtung, die Sie nominiert hat anerkannte ECTS pro Monat vorweisen. Dies ist die absolute Mindestforderung, die nicht unterschritten werden darf. Sollten Sie dieses Zeil nicht erreichen, kann der OEAD das Stipendium zurückfordern.
Darüber hinaus können Sie gerne ECTS für Zweitstudien oder ECs erwerben. Eine maximale oer minimale Anzahl an ECTS gibt es hier von unserer Seite aus nicht.

Informieren Sie sich an Ihrer Gastuniversität, welche Lehrveranstaltungen Sie als Incoming-Studierende/r absolvieren dürfen oder ob es Empfehlungen gibt. Manche Universitäten haben ein eigenes Kursprogramm für Incomings und bieten Kurse zu Geschichte, Kultur oder Sprache an, die oft in einfacherer Sprache gehalten werden.

ECs, die von anderen SPLs angeboten werden, fallen nicht in unsere Zuständigkeit. Wenn Sie hierfür Kurse belegen wollen, geht das nur zusätzlich zu den erforderlcihen ECTS und mit einem eigenen Learning Agreement, das von der anderen SPL unterzeichnet werden muss. Erkundigen Sie sich bitte an den betroffenen Instituten über die dortige Handhabe.

Für die Arbeit an Ihrer Diplom- bzw Masterarbeit oder Dissertation werden leider keine ECTS vergeben. Recherchearbeiten können gerne in Absprache mit dem Betreuer/der Betreuerin durchgeführt werden, es müssen aber trotzdem die benötigten Kurse absolviert werden.

Das BACH im Bachelorstudium muss in jedem Fall in Wien absolviert werden. Eine Anrechnung ist hier leider in keinem Fall möglich.

Änderungen im Learning Agreement

In den meisten Fällen werden Sie Ihr Kursprogramm wärend des Aufenthaltes abändern. Solche Änderungen müssen der Studienprogrammleitung bekanntgegeben werden, um die Anrechnung nach Ihrer Rückkehr sicherzustellen.

Falls Sie Ihr Learning Agreement adaptieren möchten, können Sie dies im Rahmen von Versioning in Mobility Online durchführen. Diese Möglichkeit besteht bis spätestens 5 Wochen nach Aufenthaltsbeginn. Bitte beachten Sie, dass sie auch den Abschnitt "Kurswahl und Learning Agreement - Änderungen im Learning Agreement" dementsprechend bearbeiten müssen. Informieren Sie sich bitte auch über das Änderungsprozedere an Ihrer Gastuniversität. Das von SPL und Gastuniversität unterzeichnete Learning Agreement During the Mobility laden Sie in Mobility Online hoch.

Weitere Informationen zum Learning Agreement erhalten Sie hier.

  

Anerkennung

Für die Anerkennung tragen Sie bitte die Kurse entsprechend Ihres "Transcript of Records" in Mobility Online ein. Danach senden Sie Ihr Transcript of Records sowie den Antrag auf Anerkennung, welcher direkt in Ihrem Workflow in Mobility Online zum Download zur Verfügung steht, per Email an Ruth Libiseller von der Studienservicestelle B

Im Anschluss erhalten Sie von Frau Libiseller den Anerkennungsbescheid. Diesen laden Sie bitte in Mobility Online hoch.

Es gibt für die Anerkennung an unserem Institut keine Deadline, allerdings kann es im Folgesemester Probleme bei der Lehrveranstaltungsanmeldung geben, falls bestimmte erforderliche Leistungen noch nicht eingetragen/anerkannt sind.

Nach erfolgter Anerkennung sind sowohl das Transcript of Records als auch der Anerkennungsbescheid in Mobility Online hochzuladen. Deadlines sind spätestens 2 Monate nach Ende des Erasmus+ Aufenthaltes bzw. für Studierende, deren Aufenthalt im Juni oder später endet bis zum 15. November. Auch Studienabschlüsse sind erst nach der erfolgten Anerkennung möglich.
Sollten Sie kein Transcricpt of Records von Ihrer Gastuniversität erhalten haben, fragen Sie bitte bei Jean Kalunseviko nach. Gelegen­tlich senden die Partneruniversitäten die Zeugnisse direkt an das Institut.